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Kraftbetätigte Bauelemente in Gebäuden — ift-Experte Klaus Hein informiert

Automatisierung macht Sinn

Automatische Türsysteme dienen nicht nur dem Bedienkomfort, sondern sind insbesondere bei Ein- und Zugängen erforderlich, um Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen den Zugang zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen. In der Regel lässt sich nur mit kraftbetätigten Bauelementen die vom Gesetzgeber geforderte Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Verwaltungsbauten und in Kaufhäusern und Einkaufszentren erreichen.

Ein weiteres wichtiges Argument für die Verwendung von automatischen Fenster- und Türsystemen ist die Energieeinsparung. Da sich beispielsweise Automatiktüren sofort nach der Nutzung wieder selbstständig schließen, verhindert dies unnötige Luftwechsel innerhalb von Gebäuden und verhindert darüber hinaus wirksam die Entstehung von Zugluft.

Eine fast unüberschaubare Flut von Normen, Regeln und Richtlinien befassen sich heute mit kraftbetätigten Bauelementen, die je nach Bauart auch noch unterschiedlich anzuwenden sind. Für Türsysteme sind insbesondere die Maschinenrichtlinie, die in DIN 18650 umgesetzt wird, und die AutSchR (Automatische Schiebtüren in Rettungswegen) von Bedeutung.

Abhängig von der Nutzung sind darüber hinaus die Richtlinien der Unfallversicherer, z.B. die Arbeitsstätten- oder die Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Grundsätzlich ist für jede zu erstellende automatische Anlage vor ihrer Inbetriebnahme eine Gefahrenanalyse zu erstellen, die die zu erwartenden Risiken beschreibt. Dementsprechend muss der Planer bzw. Verarbeiter Maßnahmen zu Verhinderung solcher Risiken bzw. deren Beseitigung dokumentieren. Vor den als Rest-Risiken beschriebenen, nicht zu vermeidenden Gefahren, muss dann z.B. per Beschilderung gewarnt werden.

Planung und Einsatzgebiet

Kraftbetätigte Fenster werden häufig als Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eingesetzt. Die Forderung von Betreibern großer Gebäude nach automatisierten Fenstern im Rahmen von witterungsgeführten Klimaanlagen führt darüber hinaus zu neuen Einsatzbereichen. Auch im privaten Bereich finden motorisch angetriebene Fenster zunehmend Verwendung.

Bei der Planung von kraftbetätigten Türen muss der Verantwortliche prüfen, ob es sich um einen Flucht- und Rettungsweg handelt. Weitere wichtige Parameter für die Planung geben die Platzverhältnisse vor Ort, die zu erwartende Personenfrequenz sowie die vorhandenen Gehwege.

Noch immer besteht Unklarheit über den Begriff des öffentlichen oder des nichtöffentlichen Bereichs. Tatsache ist, dass es den nichtöffentlichen Bereich praktisch nicht gibt. Auch in nichtöffentlichen Gebäudeteilen, die in der Regel nur von Firmenangehörigen genutzt werden, halten sich zeitweise Besucher auf oder es finden Besichtigungen statt, sodass man bereits wieder von einem öffentlichen Bereich sprechen kann. Und dies hat natürlich Einfluss auf die zu erfüllenden Anforderungen, hinsichtlich Barrierefreiheit etc.

Lebensdauer und Systemanpassung

Kraftbetätigte Bauelemente sind in der Regel sehr langlebig, 20 bis 30 Jahre alte Anlagen im Dauerbetrieb sind keine Seltenheit. Während die Instandhaltung meist noch problemlos möglich ist, sind der Nachrüstung jedoch Grenzen gesetzt. Ändert sich die Gebäudenutzung, ändert sich meist auch der Kreis der Personen im Gebäude und bedingt oftmals neue Anforderungen an z.B. vorhandene automatische Türsysteme. Häufig herrscht dabei Unsicherheit bzgl. der Notwendigkeit von Nachrüstungen, denn in vielen Fällen ist unklar, ob und wann der Gesetzgeber diese explizit fordert und wann nicht.

Weiter spielt die Zugangsselektion eine immer wichtigere Rolle und muss in bestehende Konzepte nachträglich integriert werden. Denn geänderte Nutzung bedeutet oft neue Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, die innerhalb der Umplanung bei den Zugängen berücksichtigt werden müssen.

Alle kraftbetätigten Bauelemente sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. An die Instandhaltung werden hohe Ansprüche – insbesondere an das ausführende Personal – gestellt, das vom Hersteller für diese Arbeiten speziell geschult sein muss. Die Dokumentation der Wartung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Hinweise in Produktinformationen auf regelmäßige Wartung durch ausgebildete Person (min. 1 x pro Jahr).
  • Prüfung der Schließkräfte und der Impulsgeber inklusive Sensorik, mindestens 1 x jährlich.
  • Abnahmeprüfung durch eine qualifizierte Person vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage/des Bauelements.
  • Schriftliche Niederlegung der Prüfergebnisse und Archivierung für mindestens ein Jahr.
  • Führung einer Kontrollliste und eines Prüfbuches für jede Anlage.
  • Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der Leistungen und die Beauftragung von lizenzsiertem Personal trägt der Gebäude-Betreiber.

Haftung bei Unfällen

Bei Unfällen an automatischen Systemen wird zunächst untersucht, ob der Betreiber seiner Pflicht nach regelmäßiger, fachgerechter Wartung und Prüfung nachgekommen ist.

Die weitere Prüfung wird sich mit der in der Planung erstellten Gefahrenanalyse beschäftigen und damit, ob alle Anforderungen an die verwendete Konstruktion und die zu erwartenden Gefahren gebührend berücksichtigt wurden.

Bei allen kraftbetätigten Anlagen, egal ob es sich um Aufzüge, Fenster oder Türen handelt, sind Gefahren bei der Bedienung nicht auszuschließen. Bei Unfällen ist oft ein sorgloser, manchmal sogar fahrlässiger Umgang mit kraftbetätigten Konstruktionen festzustellen. Bei verantwortungsbewusster Planung und ebensolchem Umgang sind kraftbetätigte Fenster und Türen jedoch sicher zu nutzen. Der Trend automatische Fenster und Türen einzusetzen hält an, da sich neben Sicherheitsaspekten damit auch Energie einsparen lässt. Darüber hinaus bieten automatisch gesteuerte Systeme dem Nutzer einen hohen Komfort. Automatische Fenster- und Türsysteme dienen zudem besonders schutzbedürftigen Personengruppen bei der Bewältigung ihres Alltags und sind deshalb für viele Menschen nicht mehr wegzudenken.|

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