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WEttbewerbsvorteile Sichern

Absolut, statt nur ein bisschen barrierefrei

_ Die bis heute anhaltende Praxis des Schwellenbaus ist vor allem dadurch zu erklären, dass es bisher üblich ist, die verschiedenen Professionsbereiche nebeneinander her arbeiten zu lassen. Eine interdisziplinäre Betrachtung eröffnet jedoch ganz neue Perspektiven, um für innovative Unternehmen Wettbewerbsvorteile und für alle Nutzer von Architektur eine Qualitätssteigerung zu erzielen!

Grundlegender Wandel von rechtlichen Anforderungen

Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde bereits am 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und hat die letzten Jahre zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel beigetragen: Es wird eine universelle Gestaltung (Universal Design) gefordert, die „von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design“ genutzt werden kann. (UN-BRK Artikel 2) Dieses hohe Ziel hat die Technik der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung schon weit vor Inkraft treten der UN-BRK erreicht.

Die erfahrungsgemäß in der Baubranche noch sehr verbreitete Haltung, wenn einige Rollstuhlnutzer über 1 – 2 cm hohe Türschwellen gelängen, seien diese barrierefrei, steht im krassen Widerspruch zur übergeordneten UN-BRK und zum vorgeschriebenen Konzept der Inklusion.

Nullschwellen ermöglichen die Nutzung aller Gebäude, Räume und Freisitze für jeden, 1 – 2 cm hohe Türschwellen nicht. Es gibt immer mehr Menschen, die diese Barrieren z. B. durch Einschränkungen im Oberkörper, in den Armen und Händen nicht nutzen können und dadurch von ganzen Gebäuden, Gebäudeteilen und Freisitzen ausgeschlossen werden.

Nullschwellen nach DIN 18040

„Nur eine niveaugleiche schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von null Zentimetern, ist barrierefrei“, erklärt bereits 2013 der Arbeitsausschuss der DIN 18040 im DIN e.V. Alles andere sei eine absolute Ausnahme, die sogar technisch begründet werden müsse. Diese bedeutende Stellungnahme hat die Fachzeitschrift „Behinderte Menschen“ bereits im Herbst 2013 öffentlich gemacht. Erstaunlicherweise ist diese Tatsache in der Baubranche viel zu wenig bekannt. Bis Anfang 2017 hat z. B. die Architektenkammer Niedersachsen in ihren Hinweisen zum barrierefreien Bauen nach DIN 18040 noch geschrieben, dass Türen „schwellenlos mit einer maximalen Höhendifferenz von 2 cm ausgebildet sein“ müssen. Erst nachdem die Architektenkammer Niedersachsen von mir auf diese Stellungnahme aufmerksam gemacht wurde, hat sie den Sachverhalt geprüft und ihre Hinweise zum barrierefreien Bauen entsprechend abgeändert.

Beispielgebender Runderlass aus Baden-Württemberg

Auch die oberste Baurechtsbehörde in BW fordert seit 2015 Nullschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens. Aufgrund der UN-BRK und der erhaltenen Unterstützung aus der Selbsthilfe konnte mir diese Vermittlungstätigkeit zwischen Baurecht, kontinuierlich wachsendem Bedarf in der Gesellschaft und längst vorhandener Lösung gelingen. Am 16.12.14 erschien der beispielhafte Nullschwellen-Runderlass vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW.

Sturzprävention

In der Baubranche ist das Thema Sturzprävention durch Nullschwellen noch viel zu wenig präsent. In anderen Fachbereichen wie z. B. in der Pflege, in der Pädagogik, bei Veranstaltern und in der Arbeitswelt wird der Vermeidung von Stürzen durch äußere Einflüsse größtes Gewicht beigemessen. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm Höhenunterschied im Boden als Stolperstelle. (ASR A1.5/1,2: 3) Mittlerweile zählen über 23 Mio. Bürger zur Hochrisikozielgruppe bezüglich Sturzgefahr.

Das technische Leistungspotenzial der Nullschwelle

Die schwellenfreie Magnet-Dichtung von Alumat beweist höchste Dichtewerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch in zahlreichen Einbaubeispielen selbst in höchsten Belastungszonen und sogar bei Stulptüren ohne zusätzliche Maßnahmen und das bereits seit vielen Jahren.

Bei der Technik der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung ist es bedeutend, die Dichtung an sich und die Bauwerksabdichtungen differenziert zu betrachten. Beide Lösungen weisen einen beispielhaft hohen Grad an werkseitiger Vorfertigung auf. Die Magnet-Doppeldichtung hat bereits 2001 die beachtliche Schlagregensicherheit der Klasse 9 A nach DIN EN 12208 und die beste Luftdurchlässigkeitsklasse 4 nach DIN EN 12207 erreicht, 2002 sogar das Gleiche bei einer Stulptür. Laut einer Veröffentlichung vom ift Rosenheim aus dem Jahr 2016 erreichen die bis zu 2 cm hohen Dichtungen ohne zusätzliche Maßnahmen lediglich die Schlagregensicherheitsklasse 5 A.

Im Forschungsbericht „Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen“ vom AIBAU (Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH) aus dem Jahr 2010, war die einzige tatsächliche Nullschwelle, die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung schadensfrei, bei den Türschwellen-Dichtungen zwischen 1 – 5 cm Höhe gab es jedoch Schadensfälle. Auch die industriell vorgefertigten Bauwerksabdichtungen der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung werden in dieser Forschungsarbeit explizit als beispielgebendes Vorbild hervorgehoben. —

Die Autorin

Ulrike Jocham, die ‚Frau Nullschwelle‘, ist disziplinübergreifend als Unternehmensberaterin, Referentin und Trainerin zu den Themen Schwellenfreiheit, Inklusion, Universal Design und Barrierefreiheit tätig. Sie sagt: „Die Nullschwellen-Entwicklung bietet spannende Innovationspotenziale. Als Heilerziehungspflegerin mit Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung kenne ich die Bedarfslagen in der Sozial- und Pflegebranche und als Dipl.-Ing. in Architektur kenne ich die technisch bis ins letzte Detail ausgefeilten langzeitbewährten Lösungen.“

Ergebnisse aus ihrem über 12-jährigen Einsatz für Nullschwellen gibt es unter:

www.die-frau-nullschwelle.de