Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes müssen bei der Gebäudeplanung die relevanten Schutzziele benannt werden, um so frühzeitig Schutzzielkonflikte erkennen und im Rahmen eines schlüssigen Brandschutzkonzepts aufzulösen.
Mit der DIN 18040 – Barrierefreies Bauen – wird der Fokus bereits in der Planungs- und Bauphase auf die Vermeidung von Nutzungshemmnissen für Menschen mit Behinderungen gelegt.
Dabei stellt die ungehinderte, barrierefreie Nutzung des Gebäudes für mobilitätseingeschränkte Menschen „nur“ einen Teilaspekt dar. Allerdings ist die Mobilitätseinschränkung aus Sicht der Brandschutzdienststellen und Feuerwehren ein äußerst wichtiger Aspekt.
Hintergrund: in vielen Fällen haben nicht barrierefrei ausgeführte Baumaßnahmen unmittelbaren Einfluss auf Rettungswege des Gebäudes.
Gemäß den Landesbauordnungen der 16 Bundesländer müssen in jeder baulichen Anlage zwei Rettungswege zur Verfügung stehen. Davon ist der erste Rettungsweg in jedem Fall baulich sicherzustellen und der zweite Rettungsweg kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln der Feuerwehr realisiert werden.
Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Fremdrettung über Leitern der Feuerwehr jedoch der letzte Lösungsweg, denn die Rettung kann erst nach Eintreffen der Feuerwehr beginnen und ist zeit- und personalintensiv. Insoweit kommt den barrierefreien baulichen Rettungswegen zur Selbstrettung mobilitätseingeschränkter Menschen im Brandfall eine hohe Bedeutung zu.
Erkennt der Betroffene frühzeitig den Gefahrenfall, z. B. durch Auslösung eines Heimrauchmelders, hat er die ungehinderte Möglichkeit sich unverzüglich selbst, ohne Fremdhilfe in einen sicheren Bereich im Gebäude oder im Freien zu begeben. Aus diesem Grund hat der Normengeber bewusst den Einbau von Türschwellen im Sinne der Barrierefreiheit ausgeschlossen.
Die Ausnahmeklausel, die eine maximal 2 cm hohe Schwelle im Falle der technischen Unvermeidbarkeit erlaubt, ist aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes sehr eng auszulegen.
Als Hauptargument für die technische Notwendigkeit einer Schwelle wird regelmäßig das Drainageproblem an Balkon- und Terrassentüren sowie der damit verbundene Wassereintritt in das Gebäude angeführt. In der Tat stellt sich – je nach Geländeform vor der Tür – ein weiteres Problem, nämlich, wie man auf eine schräge und damit nicht barrierefreie Bodengestaltung zur Verhinderung des Hinterlaufens von Wasser unmittelbar vor der Tür verzichten kann.
Auch unter Beachtung der allgemein anerkannten technischen Regeln sind ausreichende Möglichkeiten gegeben, mit fachgerecht ausgeführten Drainageübergängen zwischen diversen Baustoffen auf Türschwellen zu verzichten. So gesehen steht dann der Selbstrettung mobilitätseingeschränkter Menschen, auch mit Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen, im wahrsten Sinne des Wortes nichts mehr im Wege.