Begriffsdefinitionen
Barrierefreiheit, Inklusion und Universal Design (UD) sind Begriffe, die uns heute häufig begegnen. Aber was bedeuten sie konkret?
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, ob am Arbeitsplatz, in der Schule im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. Damit dies überhaupt realisiert werden kann, ist die Barrierefreiheit grundsätzlich erforderlich. Erst diese schafft die geeigneten Voraussetzungen um Inklusion zu ermöglichen.
Universal Design (UD) ist kein Produkt oder Ergebnis, sondern ein Prozess. Dieser Prozess führt zu Produkten, die für die größtmögliche Gruppe von Menschen nutzbar und nützlich sind. Universelles Design bedeutet nicht, dass wirklich jeder Mensch unter allen Umständen ein Produkt nutzen kann. Denn es gibt kein Produkt, das die Bedürfnisse von allen Nutzern vollständig erfüllen kann.
Weiter stellt das Universal Design eine Umkehrung der Herangehensweise dar. Produkte werden grundsätzlich in diesem Prozess konzipiert und entwickelt – es sind keine „Sonderentwicklungen“ für spezielle Anforderungen.
Förderung
Wenn man einen Neubau barrierefrei anlegen möchte, bedeutet das hauptsächlich kluges Planen. Es werden die Schutzziele, also die Nutzer und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt und alle Aspekte abgewogen, die in den Prozess einfließen. In der Bausumme bleibt dann der Aufwand überschaubar. Mit ca. 3 bis 4 % an Mehrkosten ist hier – je nach Ausführung – zu rechnen. Muss die Barrierefreiheit im Nachhinein realisiert werden oder ist ein Umbau geplant, liegen die Kosten deutlich höher. Hier muss man ca. 30 % bis 40 % der Baukosten hinzurechnen.
Kostenreduzierung durch Förderung und Investitionszuschuss: Eine Vielzahl an Förderprogrammen helfen mit, das Ziel des möglichst selbstbestimmten Lebens zu erreichen. Für jeden zugänglich ist hierbei z. B. das KfW-Förderprogramm 159. Diese Förderung wird über das jeweilige Kreditinstitut beantragt. Dabei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, bis zu einer max. Höhe von 50 000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet nicht, dass die Wohnung komplett geändert werden muss. Dieses Programm enthält 7 Bausteine, wie beispielsweise Eingangsbereiche/ Wohnungszugang oder Anpassung der Raumgeometrie, welche auch jeweils einzeln gefördert werden. Allerdings ist zu beachten, dass die geforderten Rahmenbedingungen der KfW eingehalten werden, die sich an der DIN 18040 T1 und T2 „ Barrierefreies Bauen“ orientieren.
Ganz neu ist ein weiteres Programm, das die Barrierefreiheit und die Einbruchhemmung unterstützt. Dabei soll durch den Abbau von Barrieren aber auch gleichzeitig die Sicherheit gegen Einbrüche erhöht werden. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss, der beantragt werden kann. Bei der KfW läuft dieses Programm unter der Nr. 455. Hierbei werden 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst – max. 5000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen, die sich mit denen aus dem Programm 159 decken, können bis zu 8 % bezuschusst werden, d. h. bis zu 4000 Euro pro Wohneinheit. Auch hierbei müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen beachtet werden.