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ViEle MontageFehler passieren ohne not

Lesen bildet

_ Nirgendwo stoßen Theorie und Praxis so eng aufeinander wie auf der Baustelle. Gerade im Bereich der Rollladenkästen zeigen sich deshalb viele Defizite im Umgang mit technischen Normen und technischen Regeln. Sie werden in vielen Fällen einfach missachtet. Ein wesentlicher Grund für diese Vorgehensweise ist sicher der hohe Preisdruck, der auf dem Markt herrscht. Ein anderer, die oft mangelnde Bereitschaft, Mitarbeiter und Monteure richtig aus- und weiterzubilden.

Dass man Lieferung und Montage aber auch fachgerecht abliefern kann, zeigen die vielen qualifizierten Fachbetriebe, die ihre Fenster und Rollläden entsprechend vorbereiten und vorschriftsmäßig montieren.

Viele mögliche Kombinationen

In der täglichen Praxis gibt es viele verschiedene Möglichkeiten und Vorgehensweisen, wenn die vorhandene Mauerwerksöffnung mit Fenstern oder Rollläden bestückt werden muss. Ob komplett von einem Hersteller geliefert, in der Werkstatt aus verschiedenen Komponenten vormontiert oder erst auf der Baustelle zusammen eingebaut ist dabei vollkommen egal, denn entscheidend ist das Einhalten der entsprechenden Normen für Fenster nach DIN EN 14351-1 und der Rollläden (Abschlüsse) nach DIN EN 13659 sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die der RAL-Leitfaden hinreichend definiert. Eigentlich sollte es also ganz einfach sein, Fenster und Rollläden fachgerecht und zur Zufriedenheit der Kunden einzubauen.

In der täglichen Arbeit werden die Sachverständigen dabei mit vielen Fragen konfrontiert, auf die es Antworten zu finden gilt, wie zum Beispiel welches CE-Zeichen mit welchem Bauteil geliefert werden muss. In einer jüngst aufgekommenen Diskussion ging es darum, ob Fenster und Rollladenkästen mit Rolllladen zusammen oder einzeln zertifiziert werden müssen. Unabhängig von Herstellermeinungen gilt es hier aus der Sicht des Sachverständigen nur die vorhandenen Normen und Richtlinien praxisgerecht anzuwenden und den jeweiligen Fall zu prüfen, denn einfach pauschale Aussagen zu treffen wäre durchweg falsch.

Es ergeben sich also im Regelfall zwei große Unterscheidungsfälle, wenn man prüfen möchte, welche Vorschriften auf Grundlage der Bauproduktenverordnung anzuwenden sind. Denn hier ist definiert, dass jedes Bauprodukt mit einer harmonisierten Norm eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen haben muss, um in den Handel gelangen zu dürfen.

Alles aus einer Hand

Bietet ein Hersteller ein Fenster mit Aufsatzrollladenkasten als komplettes Element an, so kann er mit einem einzigen CE-Zeichen nach DIN EN 14351-1 die deklarierten Merkmale wie U-Wert, Luftdurchlässigkeit etc. angeben. Natürlich kann das auch vollkommen getrennt nach DIN EN 14351-1 und DIN EN 13659 erfolgen. Der Windwiderstand für die Rollläden muss in beiden Fällen ausgewiesen werden. Natürlich müssen für Deutschland auch die Regeln gemäß der Anforderungen der Bauregelliste A an den Wärme- und Schallschutz (Richtlinie Rollladenkästen) eingehalten und mit dem Ü-Zeichen entsprechend deklariert werden.

Freie Wahl der Komponenten

Kombiniert ein Montagebetrieb Fenster und Rollladenkästen von unterschiedlichen Herstellern, muss er eigentlich nur darauf achten, dass er für die Produkte die Leistungsbeschreibungen bzw. CE-Kennzeichnung erhält und er die Luftdichtigkeit zwischen Fenster und Rollladenkasten gemäß EnEV herstellen kann. Natürlich sind auch hier die Bestimmungen zum Ü-Zeichen einzuhalten. Einer freien Produktwahl bei der Kombination von Fenstern und Rollladenaufsatzkästen steht deshalb nichts entgegen, wenn er die Kombination vorher entsprechend prüft. Diese Regelungen gelten aber nur für Aufsatzrollladenkästen und Fenster. Rollladenvorbauelemente sind davon nicht betroffen.

Knackpunkt Montage

Was hilft die ganze Prüfung der Komponenten, wenn beim Einbau derer geschludert wird. Natürlich ist bei der Auswahl der Bauteile, und vollkommen egal ob sie als komplettes Element geliefert oder kombiniert werden, die Tatsache der fachgerechten Montage und Abdichtung zum Baukörper entscheidend, denn sonst kann auch das beste Fenster oder Rolllladensystem seine Vorteile nicht ausspielen. Der Sachverständige hat da bei seiner Beurteilung eigentlich leichtes Spiel, denn er wendet nur Normen und Richtlinien an. Dinge die man vorher lesen könnte.—

Alexander Dupp

Der Autor

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Alexander Dupp ist nicht nur in Deutschland unterwegs. Auch in der Schweiz und Luxemburg ist er als Sachverständiger offiziell akkreditiert und arbeitet so auf europäischer Ebene. Bei seiner Mitarbeit im IfGA Köln (Institut für Gebäudeanalytik e.V.) konzentriert er sich er sich auf den Bereich Fenster/Türen und Rollladen/Sonnenschutz und den fachgerechten Einbau von Bauteilen.

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