Das Ehepaar sucht nach einem passenden Glasspritzschutz und bestellt bei einem Händler eine dreiteilige gläserne Faltwand, die im Bedarfsfall über dem Badewannenrand geschlossen werden kann. Nach dem Einbau ist die Freude jedoch nur kurz.
Ausgerechnet die der Wand zugewandte Scheibe springt und die zwei über Drehbeschläge hieran befestigten anderen Scheiben fallen mit großem Getöse in die Badewanne und hinterlassen auch dort große Schäden. Zudem zerstören explosionsartig herumfliegende Bruchstücke der gesprungenen Scheibe weitere Gegenstände im Bad. (…)
Die Eheleute beantragen über einen Anwalt bei Gericht ein Selbständiges Beweisverfahren mit der Fragestellung: „Ist das Zerspringen der Glasscheibe der Faltwand auf eine Fehlerhaftigkeit der Glasscheibe/Faltwand und nicht auf eine falsche Montage oder sonstige im Bereich der Kläger liegenden Gründe zurückzuführen?“ Mit dieser Aufgabenstellung muss sich jetzt der Gutachter befassen.
Spurensuche beim Ortstermin
Bei dem Ortstermin stellt der Gutachter fest, dass die Faltwand aus drei Glasscheiben aus 6 mm dickem ESG-Scheiben (Einscheiben-Sicherheitsglas) besteht. Eine der Scheiben ist mittels Drehbeschlag an der Wand befestigt, die beiden anderen Scheiben sind wiederum mittels Drehbeschlägen mit dieser wandseitigen Scheibe und untereinander verbunden.
Beim Duschen in der Badewanne lassen sich die Scheiben zum Schutz gegen Spritzwasser über den Badewannenrand drehen. Gemäß Beschreibung des Prozessbevollmächtigten des Klägers ist die wandseitige Scheibe ohne weiteres Zutun „explodiert“. (…)
Diese beiden Bruchstücke wurden dann zur weiteren Untersuchung von den übrigen Bruchstücken getrennt und zunächst mit einer Lupe die Flanken betrachtet. Auf der Flanke eines der beiden Bruchstücke ist deutlich ein sogenannter Bruchspiegel erkennbar. Da ein solcher Bruchspiegel immer am Ausgangspunkt eines Glasbruchs entsteht, wurde nun diese Stelle in einem Labor unter einem Elektronenmikroskop auf Fehlstellen und/oder Einschlüsse im Glas untersucht. Dort zeigt sich nun eine Fehlstelle. (…)
Tipp der Redaktion: Das Fazit des Gutachters und seine Einschätzung, ob es sich um einen ESG-Spontanbruch handelt oder um eine andere Ursache, lesen Sie in der aktuellen Oktober-Ausgabe der GLASWELT. (mr)