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Tagung des AKT im Fachverband Glas Fenster Fassade — Teil 2

Sitzungsmarathon zu technischen Fragen

Zum Thema „Klebetechnik am Fenster“ referiert Markus Plettau von der Firma Dow Corning. Er zeigt einführend auf, dass der Klebetechnik im Fenster die gleiche Technologie zugrunde liegt, mit der im Fassadenbereich seit Jahrzehnten die höchsten Gebäude der Welt – und zwar ohne mechanische Sicherung und teilweise in Hurrikan- und Erdbeben-Gebieten – ausgestattet sind.

Einkleben von Isolierglas

Bei der Übertragung auf das Fenster wird durch die Nutzung der Steifigkeit der Scheibe das System deutlich stabiler, indem Glas und Rahmen als Verbund wirken. Dadurch kann bei PVC der Stahl im Flügel entfallen oder es können wesentlich größere Flügel hergestellt werden. So entstehen neue Design-Möglichkeiten bei besseren bauphysikalischen Leistungen, möglichen Produktivitätssteigerungen und Kostenreduzierungen und „setzungsfreie Flügel“.

Verarbeitungsmöglichkeiten bestehen mit vollautomatisierten Roboterlinien, über Teil-Automatisation bis hin zur handwerklichen Einzelfertigung.

Von einer Vielzahl von überwiegend Kunststoff-Systemgebern werden unterschiedlich propagiert:

  • die Verklebung im Flügel-Überschlag
  • die Falzgrund-Verklebung
  • die „Position 4 - Verklebung“, welche teilweise durch Überdeckung der Flügel-Außenseite ein neues Design ermöglicht.

Entscheidend ist, dass die eingesetzte Technologie den starken Beanspruchungen am Fenster über dessen gesamte Lebensdauer standhalten muss, d.h. mindestens 25 Jahre.

Die angeregte Diskussion im AKT dreht sich anschließend um die Wartung der Verklebung, die baurechtlichen Anforderungen, Reparatur-Möglichkeiten und statischen Nachweise. Dazu führt der Referent aus, dass durch die „Auslegung“ der Verklebung auf eine 50-jährige Nutzungsdauer allenfalls eine bedingte Wartung erforderlich sei. Da die Scheibe bei geschlossenem Flügel durch den Rahmen-Überschlag gesichert ist, bestehen keine besonderen bauaufsichtlichen Anforderungen. Eine Reparatur bei Glasbruch kann als Baustellenlösung mit speziellen Reparaturkits durchgeführt werden – allerdings keinesfalls nach „Versicherungsliste“.

Bei dem Einsatz der Klebetechnik ist nach einer anfänglichen Euphorie die Erkenntnis entstanden, dass das „Kleben kein Allheilmittel“ ist. Es hat seine Berechtigung in bestimmten Anwendungsfällen, wird aber auf absehbare Zeit nicht die alleinige Technologie der Scheibenmontage ins Fenster werden.

Produktnorm und WPK

Von Referent Reiner Oberacker wird kurz darauf hingewiesen, dass die Produktnorm mit Datum 2006-07 veröffentlicht wurde – mit den vorher bereits bekannten Inhalten. Gleiches gilt für das seit August 2006 verfügbare „Musterhandbuch für die werkseigene Produktionskontrolle – CE-konformes Verfahren für Fenster und Außentüren aus Holz“, das zwischenzeitlich auch mit Ergänzungen für Holz-Metall-Fenster zur Verfügung steht.

Die Erstprüfungen (ITT) von Holzfenstersystemen der handwerklichen Verbändelösung im Rahmen des beim Tischlerverband NRW laufenden EU-Förderprojektes ECWINS sollen in knapp einem Jahr zur Verfügung stehen. Immerhin ist zwischenzeitlich auch Beginn und Ende der Koexistenzphase bekannt: Ab dem 1. Februar 2007 können und zwei Jahre später müssen diese Bauteile ein CE-Zeichen tragen.

Zu Überlegungen im Schreinerhandwerk, zusätzlich zu den beiden von der Produktnorm geforderten Säulen WPK und ITT, freiwillig eine dritte Säule „Gütesicherung“ einzurichten, referiert Horst Kastner vom Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg. Dort habe man seit Jahren mit Qualifizierungs- bzw. HKH-RAL-Kooperationszeichen gute Erfahrungen gemacht. Wegen der Aufkündigung der Kooperation durch die RAL-Gütegemeinschaften Fenster wurden Gespräche mit DIN Certco als Zertifizierungsstelle geführt. Betriebe, die das Zeichen „zertifizierter Fachbetrieb – DIN geprüft“ führen möchten, müssen neben einer Reihe von internen Voraus-setzungen sich einem externen Audit stellen. Die kritische Diskussion drehe sich um die Frage, „wem die ganzen Zeichen nutzten“, die der Kunde kaum noch differenzieren könne und die zudem den Druck auf die Betriebe erhöhen würden. Die Schreiner- und Tischlerbetriebe sehen in solchen Zeichen eine (zusätzliche) Möglichkeit, die Gebrauchstauglichkeit ihrer Fenster und Haustüren nachzuweisen.

Neue Veröffentlichungen

Abschließend wurden noch eine Reihe anderer Themen besprochen. So weist Reiner Oberacker auf die neuen, vom VFF herausgegebenen „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ (ZTV) für die verschiedenen Fenster-Rahmenmaterialien hin. Diese seien auf die neue Produktnorm Fenster und Außentüren abgestellt und verwenden ausschließlich die neuen europäischen Klassen und Bezeichnungen. Zudem stellen sie in vorbildlicher Weise vertragliche Regelungen, etwa zu zu liefernden Zeichnungen und Nachweisen dar und dienen so der Klärung von Vertragsinhalten. Sie können als pdf-Datei von der Seite https://window.de/ kostenlos heruntergeladen werden.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die neue VOB-Gesamtausgabe 2006 zur Verfügung steht. Besonders wichtig, ist die wieder offen formulierte Anforderung an den „Wärmedämmstoff“ für die Bauanschlussfuge. Außerdem wird die innere Fugenabdichtung als Regelleistung des Fensterbauers definiert.

Ralf Spiekers vom Bundesverband Holz und Kunststoff, Berlin, berichtet kurz über laufende Diskussionen zum Brandverhalten von Baustoffen bzw. Bauprodukten. Diese ist in den Produktnormen Fenster und Außentüren bzw. Vorhangfassaden nicht angesprochen, weshalb insbesondere die deutsche Bauaufsicht spezifische Nachweise erwartet. Dabei gehen die Diskussionen um eine – seit Jahrzehnten in Deutschland bewährte – Anwendung von Aussagen in DIN 4102, um die Frage, ob Bauprodukte (wie bisher) oder Baustoffe zu prüfen sind und nicht zuletzt um die Frage, ob ein Fenster geschlossen oder doch offen bei den nach einem in Großbritannien entwickelten „Kleinbrand-Test“ zu sein hat. Übergangsweise wird die deutsche Bauaufsicht das Thema „Brandverhalten von Baustoffen“ in Anhängen zur Bauregelliste regeln.

Die seit längerer Zeit überarbeitete Grundlagennorm DIN 1055-4:2005-03 und Berichtigung 1:2006-03 für die „Einwirkungen auf Tragwerke“ – Teil 4: Windlasten wird zum Beginn des Jahres 2007 in Baden-Württemberg zusammen mit anderen Teilen dieser Norm bauaufsichtlich eingeführt. Damit werden die neuen Windlasten und Bemessungskonzepte baurechtlich verbindlich und die ift-Einsatzempfehlungen von 2005-08 werden anwendbar. Für den Anwender wird der gesamte „Statik-Bereich“ wesentlich unüberschaubarer und komplizierter, und es werden Spezialisten zur beratenden Unterstützung erforderlich.

Reiner Oberacker

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