_ Erst Im Juli 2016 erschien die aktualisierte Fassung der Normreihe DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Festgelegt werden dort die Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen. Die Norm richtet sich insbesondere an Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Hersteller von Bauprodukten sowie an Eigentümer und Nutzer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die Anforderungen der Normen gelten – und hier wird es interessant – zum Schutz gegen Geräusche aus fremden Räumen, wie zum Beispiel aus Nachbarwohnungen, die bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung bzw. durch Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung entstehen. Sie bilden damit die Basis für erforderliche Baukonstruktionen bei Neubauten und bauliche Änderungen an bestehenden Gebäuden. Handwerker sollten also genau prüfen, wer die Fachplanung leisten muss.
Schutzbedürftige Räume
Das Feld der Definition ist dabei weit gefasst, denn ein schutzbedürftiger Raum im Sinne dieser Norm ist ein gegen Geräusche zu schützender Aufenthaltsraum. Dazu gehören Wohnräume, einschließlich Wohndielen und Wohnküchen. Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten, Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume, Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume.
Die Ansprüche auf die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel, die z. B. durch fest eingebaute, motorbetriebene außen liegende Sonnenschutzanlagen und Rollläden entstehen, gelten nur in fremden schutzbedürftigen Räumen. Für selbstbewohnte Einfamilienhäuser oder die eigene Wohnung können diese Werte nicht genutzt werden.
Gewerkeübergreifende Hinweise
Im Abschnitt 5 der DIN 4109-36 wird eine wichtige Kernaussage zum baulichen Schallschutz getroffen: „Der in schutzbedürftigen Räumen auftretende Schalldruckpegel lässt sich häufig nicht vorhersagen, weil die meist vorliegende Körperschallanregung der Bauteile zurzeit rechnerisch schwer erfassbar ist. Die Planung im Hinblick auf den Schutz vor Geräuschübertragung setzt einschlägige Erfahrung voraus. Zur Planung des Gebäudes, der gebäudetechnischen Anlagen, der Betriebe und der besonderen Schallschutzmaßnahmen sollte deshalb ein Sachkundiger hinzugezogen werden, wenn den Planungsbeteiligten die nötige Erfahrung fehlt.
Zusätzlich wird eine wirksame Koordination aller Beteiligten gefordert. Hier gilt es also bei Unklarheiten frühzeitig Kontakt zum Architekten, Nachbargewerken und Hersteller aufzunehmen, um gemeinsam eine fachlich einwandfreie Lösung zu finden.
Lösungsansätze
Einen sehr praxisorientierten Lösungsansatz verfolgt hier das Unternehmen Somfy, denn durch den Einsatz des Gleichstrommotors RS 100 io kann die Drehzahl des Motors angepasst und so auch die Geräuschemission wesentlich beeinflusst werden. Bedenken wegen der Öffnungs- oder Schließgeschwindigkeit des Rollladens muss man nicht haben, da es hier keine Vorschriften gibt. Natürlich sollte der Kunde im Beratungsgespräch darauf hingewiesen werden.
Weitere sinnvolle Maßnahmen sind akustische Entkopplungen, durch die eine Schallweiterleitung wirksam verhindert wird. Die Investitionen liegen hier teilweise im Cent-Bereich. —