Der Titel klingt etwas schwerfällig, ist aber wichtig für Holzfensteranbieter: Das neue VFF-Merkblatt HO.12: 2017-07 „Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz“ wurde jetzt vom technischen Ausschuss des VFF verabschiedet. Es beschreibt Kriterien für die Definition von Grenzzuständen aufgrund von Abwitterungserscheinungen und die jeweils notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.
Das Merkblatt erläutert die Maßnahmen zur Werterhaltung für Außenbauteile aus Holz wie Fenster und Haustüren nach EN 14351-1 und Vorhangfassaden nach EN 13830 sowie Wintergärten. Durch eine verbesserte Ermittlung notwendiger Maßnahmen wird die Instandhaltung der Produkte optimiert.
HO.12 beschreibt zunächst Kriterien für die Definition von Grenzzuständen aufgrund von Abwitterungserscheinungen an werksseitig aufgebrachten, anlagengebundenen Beschichtungen. Diese Grenzzustände werden in vier Stufen unterschieden: von der bloßen Beeinflussung des Erscheinungsbildes der beschichteten Oberfläche bis zu verschiedenen Beeinträchtigungen der technischen Funktion der Beschichtung oder des Holzbauteils. Beispielbilder illustrieren diese Grenzzustände.
Im Weiteren beschreibt das Merkblatt die jeweils notwendigen Werterhaltungsmaßnahmen von beschichteten Holzoberflächen, die bei regelmäßiger Inspektion ermittelt werden. Je nach Grenzzustand sind andere Maßnahmen erforderlich. Sie reichen von Reinigung und Pflege über Wartungsbeschichtung oder Renovierungsbeschichtung bis hin zur Sanierungsbeschichtung.
Außer dem VFF haben an dem Merkblatt HO.12 mitgearbeitet:
- Holzforschung Austria, Wien (HFA),
- ift - Institut für Fenstertechnik,
- IFO - Institut für Oberflächentechnik
- Tischler Schreiner Deutschland und
- VdL - Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.
Das Merkblatt HO.12: 2017-07 ist als Leseprobe unter www.window.de im Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19,- Euro für Nichtmitglieder des Verbandes.