Die echte Nullschwelle mit der Magnet-Doppeldichtung von Alumat hat nun zusammen mit Beschlägen von Siegenia auch die Widerstandsklasse RC2 erreicht. Die Einbruchsicherheit für einflügelige Balkon- und Terrassentüren ohne Barriere ist technisch also kein Problem mehr.
Dieses Prüfergebnis gilt vorerst für alle Kunststoff-Fenstertüren. Das Prüfverfahren nach der DIN EN 1627 wurde kürzlich im Auftrag von des Beschlagsanbieters Siegenia und der Alumat Frey aus Kaufbeuren durchgeführt. Diese Klassifizierung ist laut dem Bayerischen Landeskriminalamt für Fenster und Fenstertüren ab RC2 für Einbruchschutz uneingeschränkt empfehlenswert. Sogar mit einer zweiflügligen Stulptürausführung hat die Nullschwelle diese Klassifizierung für Einbruchschutz erzielt.
Die Einbruchsicherheit für einflügelige Balkon- und Terrassentüren ist technisch also kein Problem mehr. Damit sei Siegenial bundesweit der erste Hersteller von Dreh-Kipp-Beschlägen, der einen geprüften Einbruchschutz mit der barrierefreien Magnet-Doppeldichtung bei Außentüren von Alumat erreicht hat.
„Unsere Nullschwelle zeichnet sich nun mit allen offiziell möglichen Prüfzeugnissen aus. Neben den höchsten Dichteklassifizierungen wie z.B. der besten Luftdurchlässigkeitsklasse 4 sowie der revolutionär hohen Schlagregensicherheit der Klasse 9A seit über 15 Jahren ist unsere Magnet-Doppeldichtung selbst ohne gefährliche Stolperschwelle nicht nur absolut dicht, sondern zusätzlich auch einbruchsicher“, betont Claudia Rager-Frey, die Juniorchefin von Alumat.
Universal Design – gesetzlich vorgeschrieben
Gesellschaftlich steigt der Bedarf an universell designten und schwellenfreien von Alt und Jung flexibel nutzbaren Gebäuden und Wohnungen kontinuierlich. Mit der Nullschwelle sind nun ein geprüfter Einbruchschutz und zugleich Stolperfreiheit, Sturzprävention und Barrierefreiheit möglich. Damit haben die Anbieter Standards entwickelt, die ein modernes Wohnen und Leben heute und morgen zulassen.
Klare Forderungen an barrierefreies Bauen kommen aus Baden-Württemberg: „Die weit verbreitete Annahme, 2 cm hohe Schwellen wären zulässig, traf schon bisher nicht zu“, stellt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg in einem Schreiben Ende 2014 klar. Die baden-württembergische Landesregierung hat als erstes Bundesland die gesellschaftliche Bedeutung von Schwellenfreiheit erkannt und fordert das technisch Mögliche. „Beim Nachweis der bisherigen unbedingten technischen Erforderlichkeit bzw. der ab 1. Januar 2015 geltenden technischen Unabdingbarkeit, sind regelmäßig alle am Markt verfügbaren Produkte zu erwägen. In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen“, so das Ministerium in Stuttgart als oberste Baubehörde.