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Leitfaden zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Die Regelungen der Bauproduktenverordnung (BPV) treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Ab dann müssen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für die Produkte ausgestellt sowie eine rückverfolgbare Kennzeichnung auf den Produkten angebracht werden. Zur einheitlichen Vorgehensweise in der Branche erarbeitet einen Arbeitsgruppe im VFF einen Leitfaden, wie Verordnung rechtssicher umgesetzt werden können.

„Im Unterschied zu vergleichbaren Regelungen in der vorangegangenen Bauproduktenrichtlinie sind die neuen Bestimmungen zur Leistungserklärung weitaus detaillierter und in Anwendung und Auslegung wesentlich komplexer“, meint Herr Franz Hauk, Obmann des Technischen Ausschusses im VFF und der Arbeitsgruppe. „Den Herstellern von Bauprodukten wird daher geraten, sich fristgerecht darauf einzustellen.“

Der VFF-Leitfaden wird die verschiedenen, für den Anwender relevanten Themengebiete abdecken. So sollen Beispiele für die Form von Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung gegeben und erläutert werden, wo diese an wen und zu welchem Zeitpunkt übergeben werden sollten. Beispielsweise wurde bereits festgestellt, dass die CE-Kennzeichnung auch auf den Begleitpapieren erfolgen kann und die geforderte Produktkennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit auch mit einem Aufkleber im Fensterfalz gewährleistet ist.

In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesministerium wird geklärt, wie die denkbare Anzahl der Leistungserklärungen reduziert und deren Bereitstellung vereinfacht werden kann, z.B. durch den Zugriff per Internet. 

Zahlreiche Fachleute der Branche würden mitwirken, damit eine hohe Qualität erreicht werde, so der Verband. Die Mitarbeit von Fensterherstellern und Systemgebern aller Rahmenmaterialien garantiere den notwendigen Praxisbezug. Ebenfalls erfolge eine Zusammenarbeit mit dem ift-Rosenheim und den Verbänden Bundesverband Flachglas, Fachverband Schloss und Beschlag sowie Tischler Schreiner Deutschland. Rechtliches Expertenwissen erhalte die Gruppe über Herrn Professor Niemöller von der Rechtsanwaltsgesellschaft SMNG in Frankfurt. Die Arbeitsgruppe stimme sich ebenfalls mit europäischen Verbänden ab und steht in Kontakt mit der Europäischen Kommission.

Die Veröffentlichung des Leitfadens ist zur Messe BAU im Januar 2013 vorgesehen.

Am 28. Februar 2013 findet eine BF/ift/VFF-Fachtagung „BPV in der praktischen Umsetzung“ statt, zu der ausführlich informiert wird. Betroffene Unternehmen sollten sich den Termin schon jetzt vormerken.

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