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Konflikt mit Soka-Bau gelöst

Erfolg nach langen Verhandlungen: Innungsfachbetriebe der Baunebengewerke sind zukünftig vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt. Dies ist die wichtigste Konsequenz der “Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke“, die die Verbändeallianz vergangene Woche mit den Bautarifvertragsparteien geschlossen hat.

Demnach dürfen Innungsmitglieder des Baunebengewerbes nicht von der Soka-Bau in Anspruch genommen werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Zum einen die „Mitgliedschaft“: Betriebe können demnach nicht belangt werden, wenn sie mittelbar oder unmittelbar tarifgebundenes Mitglied eines der Fachverbände sind.

Zum anderen geht es um die „Fachlichkeit“: Die Betriebe müssen von einem Mantel- oder Rahmentarifvertrag des Fachverbandes oder eines seiner Mitgliedsverbände erfasst werden und überwiegend ausbauhandwerkliche Tätigkeiten ausüben, die nicht zugleich auch als bauliche Tätigkeiten eingestuft werden können. 

Vorteil Innungsmitgliedschaft: Fachlichkeit wird vermutet

Wichtig: Dass die Fachlichkeit erfüllt ist, wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Betriebe vor dem 30. Juni 2014 Mitglied einer dem Fachverband mittelbar oder unmittelbar angehörigen Innung geworden sind. Sollten man erst später der Innung beigetreten sein, gilt zwar auch noch die Fachlichkeitsvermutung – die dann allerdings widerlegbar ist. Sofern die Soka-Bau die Fachlichkeit bei diesen späteren Mitgliedschaften anzweifelt, trägt sie jedoch die Darlegungs- und Beweislast, dass der Betrieb mehr als 50 Prozent seiner Gesamtarbeitszeit auf bauliche Leistungen verwendet.

Auch für strittige Fälle bei der fachlichen Abgrenzung wurde eine Regelung getroffen. Im Vordergrund steht dabei der Wunsch nach einem fairen Dialog: Bevor ein Rechtsstreit begonnen wird, wollen die Verbände mit den Bautarifvertragsparteien zunächst in einem außergerichtlichen Konsultationsverfahren eine Einigung suchen.

Unterzeichnet haben die Vereinbarung mit den Bautarifvertragsparteien neben dem ZVEH unter anderem auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), der Bundesverband Metall (BVM), der Verband Tischler Schreiner Deutschland, der Zentralverband Raum und Ausstatter, weitere Verbände des Ausbaugewerbes und die IG Metall.

Schon im Januar dieses Jahres hatten sich die genannten Unterzeichner und die Bautarifvertragsparteien verpflichtet, eine entsprechende Lösung für eine saubere fachliche Abgrenzung der tariflichen Zuständigkeiten zwischen dem Bauhauptgewerbe und anderen Gewerken zu finden. Dies ist sei nun gelungen, heißt es. 

„Dank der Vereinbarung bleiben den organisationsangehörigen Innungsfachbetrieben unberechtigte Zugriffe der SOKA-Bau künftig erspart – und den Verbänden weitere gerichtliche Auseinandersetzungen“, resümiert Dr. Böhme vom ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke). „Die über Jahre andauernden Verhandlungen und die intensive politische Interessenvertretung haben sich gelohnt und münden nun in einem für alle Beteiligten fairen und transparenten Ergebnis.“

 

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