Innungsfachbetriebe der Baunebengewerke sind zukünftig vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt. Dies ist die wichtigste Konsequenz der „Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke“, die die Verbändeallianz vergangene...
Erfolg nach langen Verhandlungen: Innungsfachbetriebe der Baunebengewerke sind zukünftig vor unberechtigten Zugriffen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) geschützt. Dies ist die wichtigste Konsequenz der „Verbändevereinbarung zur tarifpolitischen Koordination der Bau- und Ausbaugewerke“, die die Verbändeallianz vergangene Woche mit den Bautarifvertragsparteien geschlossen hat. Lesen Sie, wer keine Angst mehr vor den Soka-Bau Anwälten haben muss.
Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht rund um die Zahlungsverpflichtungen von Tischler- und Montagebetriebe: Das Bundesarbeitsgericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrages für das Sozialkassenverfahren Baugewerbes der Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Unklar ist aber noch, ob jetzt zuviel gezahlte Beitrage wieder zurückgezahlt werden.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesarbeitsministerium die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die SOKA-Bau betreffen. Und das kritisiert...
Mit dem “Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die Soka-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk. “Mit dem Gesetz droht eine erhebliche Einschränkung der Tarifautonomie und obendrein eine massive Ausweitung der Sozialkassen“, warnt Dieter Roxlau, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Tischler NRW.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die Soka-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk.
Mit dem “Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die Soka-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk.
Die Brisanz des Themas wird anhand eines realen Beispiels klar: Ein Tischler steht vor dem Ruin, weil die „soziale“ Kasse, die Soka-Bau, ihm gegenüber Beiträge in Höhe von über 100000 Euro eingefordert hat. Sein Problem: Er hat Fenstermontagen durchgeführt, was die Kasse zu den baugewerblichen Tätigkeiten gezählt hat. Doch dieser Problematik können sich Tischler und Schreiner auch entziehen.
Nächste Woche Freitag wird unser Sonderheft "Montagepraxis" beim Leser sein. Hier schon einmal ein Hinweis auf einen Beitrag im Sonderheft: "Wie entgeht man dem Soka-Bau Umlageverfahren?"
Wer kennt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, kurz ULAK genannt? Sie ist seit dem 01.01.2010 für den Beitragseinzug im Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (kurz Soka-Bau) zuständig und hat als Einzugsstelle auch den Glaser Gernot Glas angeschrieben. Er beschäftigt zwischen...