Sonnenschutzsysteme sind explizit im KfW-Förderkatalog für die energetische Modernisierung genannt und Zuschüsse für solche Systeme können bald wieder beantragt werden. Damit profitiert unter anderem auch das RS-Fachhandwerk von der Wiedereinführung der KfW-Einzelmaßnahmen.
Für energetische Modernisierungen können bald wieder
öffentliche Fördermittel auch für Einzelmaßnahmen im Arbeitsbereich des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks beantragt werden: Vom 1. März an stellt die KfWBankengruppe dafür wieder Gelder bereit. Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte zu verbessern.
Sonneschutz zählt zum Förderbaustein „Fenster“
So fallen dann ab dem 1. März auch Sonnenschutzsysteme nach DIN 4108 explizit unter den Förderbaustein „Fenster“ und werden so besser und direkter als zu vor gefördert. Dem vorausgegangen waren intensive Gespräche des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz mit dem Bundestagsabgeordneten und Baupolitiker Karl Holmeier (CSU), der sich daraufhin für die ausdrückliche Nennung des Sonnenschutzes im Förderkatalog eingesetzt hat.
Die neue Förderpraxis bedeutet eine große Chance für das andwerk, das diesen Sachverhalt in der Endkundenberatung unbedingt ansprechen sollte. Dabei ist unter Umständen Eile geboten, denn niemand weiß, wie lange und in welcher Höhe die Fördertöpfe verfügbar bleiben. Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
Beträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt
Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Wichtig: Die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung. Dies könnte durchaus auch ein R+S Fachbetrieb übernehmen.
Diese Leistungen werden gefördert
Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zu den Programmen finden sich im Internet unter www.kfw-zuschuss.de. Auskunft erteilt auch das Info-Center der KfW unter der Telefonnummer (0 18 01) 33 55 77.