Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Jetzt amtlich: Leistungserklärung auch online

Der "delegierte Rechtsakt" zur Veröffentlichung der Leistungserklärung auf einer Website ist in Kraft getreten. Diesen Vorschlag haben die Branchenverbände VFF und BF gegenüber der EU Kommission eingereicht und jetzt ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten.

Am 24. Februar 2014 ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten. Er lässt im Ergebnis die Abgabe von Leistungserklärungen über eine Website zu. Die allgemeinen Anforderungen der Bauproduktenverordnung an Leistungserklärungen gelten natürlich weiter, insbes. die Aufbewahrungspflicht sowie die Verpflichtung, die Leistungserklärung auf Wunsch des Kunden auch schriftlich abzugeben.

Weitere Informationen bei Interesse unter: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/construction/declaration-ofperformance/
index_en.htm#h2-2