Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat die wichtigsten aktuellen KfW-Förderprogramme für Fenster, Fassaden und Haustüren zusammengestellt. Dabei gibt es Kredite, Zuschüsse und auch interessante Förderungen. Suchen Sie sich hier aus, welche Maßnahme für Ihre Kunden zutreffen könnte.
Die KfW-Bank hat Förderangebote im Programm, die ein Sanierungs- oder Neubauprojekt auf ein wirtschaftlich gesundes Fundament stellen können. „Zur Verfügung stehen zinsvergünstigte KfW-Förderkredite oder Investitionszuschüsse. Sie müssen vor Beginn des Bauvorhabens oder dem Start der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden und rentieren sich von Anfang an“, so Ulrich Tschorn.
Interessant für Bauherren oder Modernisierer, die den Kauf von neuen Fenstern oder Haustüren planen, so der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), sind die Programme
Energieeffizient Bauen“ (Nr. 153)
Beim KfW-Förderprogramm 153 „Energieeffizient Bauen“ werden die Errichtung oder der Ersterwerb hochwertiger Neubauten nach den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus in Form eines Kredites gefördert. „Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 100.000 Euro“, erklärt Tschorn.
„Energieeffizient Sanieren“ (Nrn. 151/152 bzw. 430)
Die KfW-Programme 151/152 bzw. 430 „Energieeffizient Sanieren“ umfassen Kredit oder Zuschuss. Gefördert wird die vollständige Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nrn. 151/430) nach den Standards KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55 sowie Maßnahmenpakete oder einzelne Sanierungsmaßnahmen (Nrn. 152/430). „Hier gibt es zinsverbilligte Darlehen“, so Tschorn. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro bei vollständiger Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Nr. 151) und 50.000 Euro bei Maßnahmenpaket bzw. Einzelmaßnahme (Nr. 152).
„Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (Nr. 431)
Das dritte Programm im Bunde, das KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ bietet einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste. „Gewährt wird hierbei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber bis zu 4.000 Euro je Vorhaben“, erklärt der VFF-Geschäftsführer.
„Altersgerecht Umbauen“ (Nrn. 159 bzw. 455)
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nrn. 159 bzw. 455), bietet Kredit, Zuschuss und auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz. „Geboten wird hier ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten. Der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro“, berichtet Tschorn. Bei der Zuschussvariante 455 liegt der Mindestinvestitionsbetrag bei 500 Euro. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit beträgt 50.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und 15.000 Euro für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.
Auch die Handwerkerleistungen sind bis 6.000 Euro absetzbar
Nicht zu verachten sind auch die finanziellen Erleichterungen, die sich aus § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben: Danach werden Handwerkertätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt – vorausgesetzt, für die Maßnahme wird keine sonstige öffentliche Förderung zum Beispiel in Form der KfW-Fördermittel in Anspruch genommen. „Die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten sind bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abzugsfähig. Das heißt, beim Einbau von neuen Fenstern können immerhin bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden“, verrät Ulrich Tschorn abschließend.