Das technische Komitee ist sich einig: Die Koexistenzphase, in der sowohl die Ü- als aus die CE-Kennzeichnungspflicht zulässig ist, soll verlängert werden. Das letzte Wort spricht hier allerdings der ständige Ausschuss "Bauwesen" in Brüssel. Dieser wird noch in diesem Jahr zusammenkommen.
Die Resolution 637c/2008 des CEN TC 33, mit dem Ziel einer 12 Monate längeren Koexistenzphase, wurde mit 12 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und 2 Enthaltungen zum 30.9.2008 verabschiedet – aber Vorsicht, auch wenn sich das technische Komitee (TC 33) einig ist, heißt dies noch nicht, dass der ständige Ausschuss „Bauwesen“ in Brüssel dieser Resolution zustimmt. Der ständige Ausschuss ist allein für eine Verlängerung der Koexistenzperiode zuständig. Eine Sitzung wird noch dieses Jahr stattfinden. Die Entscheidung wird dann rechtzeitig zum Ende der Koexistenzphase vorliegen.
Das Gerücht geht schon länger um, dass die Koexistenzphase für die Einführung der DIN EN 14351-1 verlängert werden soll. Wenn der Resolutionsentwurf vom ständigen Ausschuss „Bauwesen“ in Brüssel bestätigt wird, bleibt der Branche ein weiteres Jahr Zeit sich mit der Umstellung auf die Produktnorm auseinander zusetzen. Der Grund für den Antrag waren vor allem fehlende Systemgeberkonzepte im Holzbereich außerhalb Deutschlands, so dass handwerklich strukturierte Holzfensterbetriebe Schwierigkeiten haben ihre Nachweise kostengünstig zu bekommen.
Fakt ist aber auch, dass in der Koexistenzperiode Fenster und Außentüren bereits jetzt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden können. Deshalb empfiehlt das ift Rosenheim den Herstellern, sich weiterhin konsequent mit dem Thema der CE-Kennzeichnung zu beschäftigen, denn es besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Koexistenzperiode planmäßig zum Februar 2009 ausläuft. Dies hätte dann zur Folge, dass Produkte in Deutschland mit Ü-Zeichen auf Grundlage der Bauregelliste A ab Februar 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sondern nur noch CE gekennzeichnete Produkte.
Ein Blick ins europäische Ausland zeige, dass man in Deutschland gut vorbereitet ist, heißt es weiter in der Pressemitteilung des ifts. Diesen Vorsprung gelte es zu nutzen. Hersteller können bereits in der Koexistenzphase Produkte mit CE-Zeichen in Europa frei handeln. Dabei gilt es auch die Chancen mittelständischer Betriebe zu verbessern und mit innovativen Produkten neue Märkte zu erschließen.
Die GLASWELT hat sich in ihrer September-Ausgabe in ihrem Titelthema ausgiebig der CE-Kennzeichnungspflicht gewidmet. Den Auftaktbericht lesen sie hier! (Zugang nur für Abonnenten möglich.)