Der Bundesrat macht seine Zustimmung zur geplanten Energieeinsparverordnung von umfangreichen Änderungen abhängig. Teilweise dienen sie der redaktionellen Klarstellung, viele sind jedoch auch inhaltlicher und technischer Art.
So fordert der Bundesrat, dass die Pflicht zur nachträglichen Dämmung von Wärme- und Wasserleitungen dann nicht bestehen soll, wenn sie für den Einzelnen nicht wirtschaftlich ist. Außerdem müssten Mehrfachprüfungen von Heizungsanlagen und damit unnötige Kosten für die Eigentümer vermieden werden. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, die Energieausweise praktikabler zu gestalten. Um die tatsächliche Umsetzung der geplanten energiesparenden Maßnahmen zu sichern, sind nach Ansicht des Bundesrates weitere Sanktionen erforderlich.
Für unsere Branche von zentraler Bedeutung ist folgender Punkt: Das Anforderungsniveau an den Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30% verschärft, beim Transmissionswärmeverlust (HT’) beträgt die Verschärfung allerdings nur 15%. Der Änderungsempfehlung, diese – für uns wesentliche – Nebenanforderung gegenüber der EnEV 2007 ebenfalls um durchschnittlich 30% zu verschärfen, hat der Bundesrat nicht entsprochen. Diese Initiative zu einer weiteren Verschärfung hatten einige Bundesländer wie Hamburg und Baden-Württemberg eingebracht.
"Zu den Vorschlägen gab es negative Stellungnahmen von Experten, die die EnEV begleiten. Auch der BF widersprach in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem VFF sowie dem Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz den Vorschlägen für eine noch weiter gehende Verschärfung. Diese hätte nämlich deutliche negative Folgen für maximal zulässige Fensterflächen gehabt! Unsere Stellungnahme konnten wir bei einigen Ländervertretern auch persönlich platzieren. Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung hat sich diese Betrachtung zueigen gemacht und der Verschärfung widersprochen. Dem folgte der Bundesrat nun in seinem Beschluss," so kommentierte Jochen Grönegräs, Geschäftsführer des BF die Entscheidung des Bundesrates.
Grönegräs weiter: "Nachdem wir schon 2008 bei der Verbändeanhörung im BMVBS erreichen konnten, dass der Plan aufgegeben wurde, die zulässigen maximalen Sonneneintragskennwerte um 30 % zu reduzieren (was bekanntlich ebenfalls kleinere realisierbare Fensterflächen zur Folge gehabt hätte), können wir hier also wiederum ein erfreuliches Ergebnis verzeichnen: Wie von uns gefordert, wird das Anforderungsniveau der EnEV anspruchsvoll angehoben werden, was die Entwicklung hin zum Dreifach-Wärmedämmglas fördert. Diese Anhebung wird aber nicht jetzt nochmals derart verschärft werden, dass übliche Fensterflächen nicht mehr baubar wären. Hoffen wir jetzt also auf eine schnelle und positive Entscheidung der Bundesregierung, so dass die „EnEV 2009“ tatsächlich im Herbst/Winter 2009 in Kraft treten kann!"