Der Bundesrat hat am 17. Juni zu dem vorgelegten Energiekonzept der Bundesregierung Stellung bezogen. Eine Forderung der Länderkammer: Die KfW-Finanzmittel müssten auf 5 Mrd. Euro erhöht werden.
In der Gebäudebranche gab es im Vorfeld der Sitzung Befürchtungen, dass die Länderkammer die steuerliche Absetzbarkeit von Modernisierungsmaßnamen ablehnt. Ein entsprechender Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern fand jedoch keine Mehrheit. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen des Bundesrats zu den „Gesetzesvorlagen zur Gebäudemodernisierung“ (Bundesratsbeschluss 339/11(B) zum „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ und Bundesratsbeschluss 338/11(B) zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘ – EKFG-ÄndG“) zusammengestellt.
- Der Bundesrat fordert vom Bund einen vollständigen Ausgleich von Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen, die durch eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden entstehen. Von den direkten Steuerausfällen müss(t)en die Länder und Gemeinden nach aktueller Gesetzeslage 57,5 % tragen. Ob und in welchem Umfang dafür Mehr- und Mindereinnahmen der Ländern und Gemeinden verrechnet werden sollen, hat der Bundesrat offen gelassen.
- Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob mit der geplanten steuerlichen Förderung die angestrebte Verdoppelung der energetischen Sanierungsquote möglich ist. In seiner Begründung geht der Bundesrat davon aus, dass dazu eine Verdoppelung der steuerlichen und sonstigen Förderung unerlässlich ist.
- Der Bundesrat hat offensichtlich Zweifel, dass die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Förderung einen hinreichenden Anreiz zur energetischen Sanierung von selbstgenutzten Gebäuden setzt und fordert eine entsprechende Prüfung, ob Änderungen möglich sind.
- Gleichzeitig fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer so auszugestalten, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt.
- Als problematisch (für die Prüfung in den Finanzämtern) erachtet der Bundesrat den im Gesetzentwurf vorgesehenen Nachweis der Fördervoraussetzungen (Bescheinigung einer sachkundigen Person im Sinne des § 21 EnEV) und bittet um Klarstellungen und Vereinfachungen. Nach der vorgesehenen Regelung sei das Ausstellen einer Bescheinigung für die berechtigten Personen risikolos, da keine Sanktionen bei einer fehlerhaften Bestätigung drohen.
- Zudem schlägt der Bundesrat vor, die steuerliche Förderung sofort nach dem Verkünden des Gesetzes für Maßnahmen zu gewähren, die nach dem 5. Juni 2011 gestartet wurden (Bauantrag gestellt bzw. Bauunterlagen eingereicht). Im Entwurf der Bundesregierung ist dafür der 31. Dezember 2011 vorgesehen.
- Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 936 Mio. Euro für das Jahr 2011 über die von der Bundesregierung genannten 1,5 Mrd. Euro auf jeweils 5 Mrd. Euro für die Jahre 2012 bis 2014 zu erhöhen und das Programm durch Ausfall-Fonds für Sanierer (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu ergänzen. Die von der Bundesregierung benannten 1,5 Mrd. Euro/a seien nach allgemeiner Auffassung für zusätzliche Anreize deutlich zu wenig. Die zusätzlichen Mittel soll der Bund tragen.
Weitere Baustelle
Eine größere und sehr dynamische Baustelle bleibt der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (Bundesratsdrucksache 341/11). Hier hat der Bundesrat auf der Basis von insgesamt elf Beschlussvorlagen eine 40-seitige Stellungnahme verabschiedet (341/11(B)). GLR