Neue Produktnorm ebnet ab dem 06.07.2015 Herstellern von Fenstern, Türen und Toren mit Feuer- und Rauschutzeigenschaften Zugang zum europäischen Markt. Die deutsche Zulassungspraxis des "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (ABP)" oder der "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ)" wird damit abgelöst.
Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Somit können Hersteller ab dem 6.7.2015 die o.g. Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln. Damit wird auch die deutsche Zulassungspraxis des "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (ABP)" oder der "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ)" abgelöst. Während der Koexistenzphase (zwei oder fünf Jahre) können das CE-Zeichen oder das ABP bzw. ABZ parallel genutzt werden, danach ist nur noch das CE-Zeichen zuläs-sig.
Für die Planung und den Einsatz von Brandschutzelementen sind zukünftig die Klassifizierungsberichte inkl. der technischen Dokumentation zu beachten. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun auch Ausschreibungen und technische Spezifikationen nach der neuen europäischen Produktnorm erfolgen können und nach der Koexistenzphase erfolgen müssen. Der Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 ersetzt dann die Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen für Feuerschutzabschlüsse bzw. das Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis. In diesem Klassifizierungsbericht ist der zulässige Variantenbereich des Systems beschrieben, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs, dem sogenannten EXAP-Bericht. In diesem werden die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn diese als Außentür (EN 14351-1), Innentür (EN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13421) eingesetzt werden.
Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend. Die Rolle des DIBt übernimmt dann eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die als fachliche "Aufsicht" für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Hierfür sind eine umfangreiche Produktkompetenz und Erfahrung notwendig, denn die Angaben und Aussagen müssen im Falle eines Schadens oder bei Nachfragen der Marktaufsicht belastbar sein.
Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die PZ-Stelle das "Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit" ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist.