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BPH bietet Rechtsberatung für Fensterbauer

Wer im Baugewerbe tätig ist, sieht sich immer wieder einmal mit baurechtlichen oder vertragsrechtlichen Fragen konfrontiert. Der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) bietet deshalb seinen Mitgliedern einen neuen Service an: Mitgliedsfirmen können eine erste telefonische Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Wer hat schon den Überblick, wenn sich mit schöner Regelmäßigkeit die Rechtslage ändert? Da ist es gut, wenn man sich erst einmal unverbindlich Rat holen kann.

Der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) bietet seinen Mitgliedern ab sofort in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Eugen Patzwald, Gerolstein, einen neuen Service an: BPH-Mitgliedsfirmen können dort eine erste telefonische Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen – zum Beispiel bei Fragen der Gewährleistung oder auch, wenn es um Forderungen geht. Die Kanzlei ist auf Baurecht spezialisiert und insbesondere auch mit rechtlichen Fragen im Bereich Fenster/Türen vertraut. Zudem werden die Mitglieder über aktuelle rechtliche Themen sowie über Änderungen im Baurecht künftig auch per Newsletter informiert.

Der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) gründete sich 1994 (damals unter der Bezeichnung Initiative ProHolzfenster e.V.). Mitglieder sind derzeit rund 350 Fensterhersteller, Zulieferfirmen und Architekten. www.proholzfenster.de