Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) begrüßt das geplante Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Insbesondere das Programm zur Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand kann mit seinem Volumen von rund 14 Mrd. Euro dem Handwerk wichtige Impulse geben. Kontraproduktiv ist jedoch der Zwang zur Präqualifikation.
„Das Konjunkturpaket II soll nach dem erklärten Willen der Regierung zügig bei den Betrieben ankommen, damit es der Rezession effektiv entgegenwirkt. Dem widerspricht jedoch die geplante Umsetzung des Gebäude-Sanierungsprogramms im Punkt Präqualifikation“, erklärt Dr. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. Das Bundesbauministerium (BMVBS) hat die Präqualifikation für Ausschreibungen des Bundeshochbaus per Erlass als Standard festgelegt. Viele Bundesländer haben die Regelung übernommen.
Unter Präqualifikation versteht man den vorgelagerten, auftragsunabhängigen Eignungsnachweis eines Unternehmens, der für jeweils ein Jahr gilt. Die Präqualifikation muss bei einer zertifizierten Stelle beantragt werden und kostet rund 500 Euro pro Jahr. Laut Erlass des BMVBS ist sie verpflichtend bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Nur in Ausnahmefällen sind auch auftragsbezogene Einzelnachweise zulässig. Vor dem Erlass waren sie gleichwertig.
„Das passt nicht zusammen“, sagt Schwegmann. Einerseits solle das Verfahren durch Einführung von Schwellenwerten erleichtert werden, 1.000.000 Euro bei der beschränkten Ausschreibung und 100.000 Euro bei der freihändigen Vergabe. Andererseits bestehe die Pflicht zur Präqualifikation. „Kleine Betriebe sind oft nur an einer einzigen Ausschreibung interessiert. Für sie bedeutet die Präqualifikation mehr Bürokratie, mehr Zeitaufwand und eine finanzielle Mehrbelastung gegenüber den früher üblichen Einzelnachweisen“, so Schwegmann.
Hinzu komme, dass die Präqualifikation bei der herrschenden Vergabepraxis häufig vergeblich sei. „Speziell für kleine Betriebe versprechen Ausschreibungen meist wenig Erfolg. Viel zu oft erhalten Generalunternehmer den Zuschlag“, kritisiert die BHKH-Geschäftsführerin. Deshalb hätten sich bislang nur wenige Betriebe präqualifizieren lassen. „Die große Mehrheit der Handwerker wird folglich gar nicht in der Lage sein, sich zeitnah um den Großteil der neuen Sanierungsaufträge zu bewerben.“
Das Gebot der Präqualifikation gilt auch für Subunternehmer. „So werden Betriebe, die sich um Aufträge aus dem Sanierungsprogramm bewerben wollen, faktisch gezwungen, sich zu präqualifizieren“, erklärt Schwegmann.
Fazit Schwegmann: „Der Zwang zur Präqualifikation schwächt die Durchschlagskraft des geplanten Konjunkturpaketes. Er stellt eine unnötige Hürde dar, die gerade kleine Betriebe in der Praxis von einer Bewerbung abhält. Der BHKH fordert, dass bei Projekten aus dem Konjunkturprogramm II Präqualifikation und Einzelnachweise gleichberechtigt nebeneinander stehen.“