Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat Anfang 2014 die „Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen“ um den „Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude“ ergänzt. Damit wird z. B. der Einbau oder das Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren, Verbesserung der Belichtung am und im Gebäude z. B. durch Bewegungsmelder, gefördert.
Gefördert werden mit einem zinsgünstigen Darlehen max. 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15 000 Euro pro Wohnung, bei einem Mindestbetrag von 1500 Euro. Förderfähige Kosten sind z. B. Kosten für die Erneuerung, bzw. Nachrüstung sicherheitsrelevanter Bauteile, nicht aber Kosten für die gleichzeitige Renovierung der Räume.
Die Fördermaßnahme zum Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch ist nicht an Bedingungen geknüpft und kann somit von Jedermann beantragt werden.
Das MBWSV hat im Internet unter https://www.nrwbank.de/WfaAuskunft/WfaAuskunft eine Übersicht der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden mit deren Erreichbarkeiten eingestellt. Die förderfähige Summe kann idealerweise in Kombination mit weiteren förderfähigen Maßnahmen erhöht werden.
Mehr Informationen gibt es auch beim Industrieverband Tore Türe Zargen (TTZ) unter