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Einbruchschutz-Förderung

Jetzt auch ab 500 Euro

Bereits im letzten Jahr entwickelte sich das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ zum „Renner“. Wenn es nach der KfW geht, sollen es 2017 noch mehr werden: Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab einer förderfähigen Investition von 500 Euro bedacht. Bisher konnte ein Förderantrag erst ab einer Mindestinvestition von 2000 Euro eingereicht werden.

In 2016 ließen sich über 41 500 Hauseigentümer ihre Ausgaben für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden durch staatliche KfW-Fördergelder bezuschussen.

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 50 Euro und bis zu 1500 Euro gibt es so beispielsweise für den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, für Nachrüstsysteme wie Türspione, Türzusatzschlösser, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder oder für einbruchhemmende Gitter, Rollläden und drehgehemmte Griffe bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren.

Martin Kutschka vom Förder-Infoportal www.foerderdata.de verweist auf über 6000 bereitstehende Bau- und Modernisierungsprogramme, darunter über 85 % lohnende Zuschüsse.

Einen allgemeingültigen Förderanspruch gibt es allerdings nicht. „Nur wer den Förderantrag stellt und sich an die Förderbedingungen hält, kann profitieren. Und das ist in diesem KfW-Programm einfacher als man denkt.“

Der vorzeitige Beginn der Arbeiten ist ein k.o.-Kriterium für die KfW-Förderung. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Die Online-Antragstellung im KfW-Zuschussportal funktioniert ähnlich, wie eine Bestellung im Online-Shop. Sobald die Zusage vorliegt, kann der Startschuss für die Arbeiten fallen. Ebenfalls im KfW-Zuschussportal werden nach Fertigstellung die Gesamtkosten erfasst, durch Hochladen der Rechnung belegt und damit die Auszahlung veranlasst.

Ebenso wichtig: Eine gute Qualität und die korrekte Ausführung: Gefördert wird nur der fachmännische Einbau unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

www.foerderdata.de

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