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Anbauten bzw. Bauwerke mit vorrangig transparenten Wand- und Dachbaustoffen

Was ist ein Wintergarten — was ein Wohn-Wintergarten?

Für alle Bauwerke gelten grundsätzlich die jeweiligen Landesbauordnungen. Insbesondere sind die bauordnungsrechtlichen, die statischen und die Wärmeschutz-Anforderungen an Bauwerk, Fundament und Konstruktion entsprechend der Lage und den territorialen Besonderheiten zu berücksichtigen.

Hier sollen nur Bauwerke bzw. Anbauten mit mindestens einer Wandfläche und einem Großteil der Dachfläche aus transparenten bzw. durchscheinenden Baustoffen begrifflich voneinander abgegrenzt werden.

Gewächshaus

  • Bauwerk vorrangig für den Schutz von Pflanzen vor Witterungseinflüssen
  • Nutzung des Treibhauseffektes
  • Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen

Glasanbau

  • Bauwerk für den Schutz von Menschen und Pflanzen vor Witterungseinflüssen
  • Nutzung des Treibhauseffektes
  • Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen
  • In statischer Hinsicht einschließlich Einsatz von statisch zulässiger Überkopfverglasung für den dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet

Wintergärten

  • Bauwerk für den Schutz von Menschen und Pflanzen vor Witterungseinflüssen
  • Nutzung des Treibhauseffektes
  • Dämpfung von kurzfristigen Schwankungen der Außentemperaturen
  • In statischer Hinsicht einschließlich statisch zulässiger Überkopfverglasung für den dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet
  • frostfrei temperierbar oder leicht beheizbar
  • thermisch getrennte Profile, Isolierverglasung, keine Vorgaben für U-Wert
  • mit Belüftungs- und/oder Beschattungskomponenten für den dauerhaften Aufenthalt von Personen auch in den Übergangsmonaten (Frühjahr, Herbst) und die Überwinterung empfindlicher Pflanzen, zeitweilig, saisonabhängig auch als Wohn- oder Gewerberaum nutzbar, kein normal beheizter Raum im Sinne der EnEV

Wohn-Wintergarten

Der Wohn-Wintergarten ist in Übereinstimmung mit der Auslegung der EnEV vom 12.4.2002 durch die Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz ein Wintergarten mit über 30 m3 Volumen

  • der ganzjährig für den dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet ist und im Sinne der EnEV normal beheizt wird, d.h. an mehr als vier Monaten im Jahr durch eine Heizanlage auf einer Innentemperatur von mindestens 19°C gehalten wird
  • dessen Umhüllungselemente einen mittleren U-Wert kleiner oder gleich 1,7 W/m<sup>2</sup>K analog Fenstern und Dachfenstern erreichen<sup>1)</sup> und dessen Wärmeschutzverglasungen mit einer &bdquo;warmen Kante&rdquo; ausgeführt sind
  • dessen Anschlüsse zum Baukörper nach dem Stand der Technik und entsprechend den bauphysikalischen Erfordernissen ausgeführt sind
  • bei dem die Ausbildung von Wärmebrücken vermieden wird
  • dessen Konstruktion und Montage die Anforderungen der EnEV an die Luftdichtigkeit erfüllen
  • dessen Dämmung zu unbeheizten Räumen und zum Erdreich entsprechend den Forderungen der Energieeinsparverordnung einen k-Wert von höchstens 0,5 W/m<sup>2</sup>K erreicht
  • dessen Belüftung und Beschattung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Ausrichtung so gestaltet ist, dass er ganzjährig auch unter Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes zum ständigen Aufenthalt von Personen geeignet ist
  • dessen installierte Heizung fachgerecht berechnet ist, entsprechend den Besonderheiten des Wohn-Wintergartens. Die Heizung ist so geplant und ausgeführt, dass möglichst von den kältesten Punkten des Wohn-Wintergartens an eine ausreichende Raumluftkonvektion erzeugt wird, so dass eventuell zeitweilig auftretendes Kondenswasser (kurzfristiger Klimawechsel, z.B. in den Morgenstunden, Öffnen von Türen zum Kernhaus,...) zügig trocknet.
  • Dichtheit gegen Niederschlagswasser und kontrollierte Wasserabführung nach au&szlig;en, sind von Wintergärten und Wohn-Wintergärten zu fordern. Eine Bauregelung für eine Mindest-Dachneigung für Glasdächer gibt es nicht. |

1) Alternativ ist gegenüber dieser Regelung nach § 7 EnEV ein ausführlicher Nachweis der Transmissionswärmeverluste möglich. Für Wohn-Wintergärten mit einem Volumen über 100 m

3

kann die vereinfachte Regelung nach § 7 EnEV nicht angewendet werden.

Info

Der Fachverband Wohn-Wintergarten

Am 19.9.2002 wurde der Fachverband Wohn-Wintergarten e.V. mit Sitz in Berlin gegründet. Mit dem Verband wollen Planer, Systemgeber, Verarbeiter, qualifizierte Händler, Sachverständige und weitere am Wintergartenbau interessierte Firmen und Einzelpersonen in der Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit stärker auf das Bauteil Wohn-Wintergarten als komfortablen, zusätzlichen Wohnraum mit hohem ästhetischen Reiz und Einfluss auf die Lebensqualität der Nutzer lenken.

Der Verband versteht sich als Interessenvertretung der Branche, der system- und materialgruppen-übergreifend eine Lobby für alle Belange rund um den Wintergarten mit besonderem Schwerpunkt Wohn-Wintergarten schaffen will. Im Bezug auf Bundes- und Landesvorschriften und - Verordnungen will der Fachverband zur Formulierung von Maßstäben für Qualitätssicherung und -bewertung und zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren beitragen.

Kontakt

Fachverband Wohn-Wintergarten

12636 Berlin

Tel. (0 30) 56 59 19 33

info@wintergarten-verband.de

http://www.wintergarten-verband.de

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