Die VOB ist allgemein anerkannte Vertragsgrundlage, aber weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Darüber hinaus muss sie besonders vereinbart werden. Verglichen mit den Regelungen des BGB resultieren hieraus aus Sicht des am Bau tätigen Unternehmers sowohl Vor- als auch Nachteile. Die wesentlichen Abweichungen werden vorgestellt.