Grundsätzlich sollte Sicherheitsglas immer dort eingebaut werden, wo ein Verletzungsschutz von Personen sinnvoll und notwendig ist. Dies gilt beispielsweise für Überkopfverglasung in Glasdächern, bei Glaswänden, Umwehrungen, Geländern oder bei Fahrstuhlverglasungen. Zu den vielen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Sicherheitsgläsern zählen z. B. die verschiedenen Landesbauordnungen (LBO), die Bauregelliste des DIBt oder Verordnungen und Richtlinien über Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Schulbau oder Krankenhausbau. Zu den Normen und Richtlinien, die weiterhin zu beachten sind, gehören u.a. die Richtlinien für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen oder von absturzsichernden Verglasungen, aber auch die Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV).
Empfehlungen für die Praxis
Direkt auf die Praxis zielen die Einsatzempfehlungen für den Einbau von Sicherheitsgläsern im Bauwesen. Die Empfehlungen behandeln insbesondere die Verwendung von Sicherheitsglas im öffentlich zugänglichen Bereich. Das Merkblatt unterscheidet zwischen der mindestens geforderten Glasart, der empfohlenen Glasart, alternativ verwendbaren Glasarten und nicht zulässigen Glasarten. Auf ihre Eignung hin beurteilt werden Floatglas sowie verschiedene Konstruktionen von ESG und VSG.
Der Empfehlungsbereich erstreckt sich auf Vertikalverglasungen ohne Absturzsicherung, auf Horizontalverglasungen, auf absturzsichernde Verglasungen, auf Verglasungen in Gebäuden spezieller Nutzung, auf Verglasungen im Innenausbau ohne Absturzsicherung, auf Sondersicherheitsgläser und auf den konstruktiven Glasbau. Jede dieser Anwendungen wird mit praktisch allen dafür typischen Anwendungsfällen verdeutlicht. Das sind allein für die Vertikalverglasungen ohne Absturzsicherung folgende Konstruktionen: Fenster über Brüstungshöhe, Schaufenster, niveaugleiche Verglasungen wie zum Beispiel Fenstertüren, Lärmschutzwände, Ganzglastüranlagen, hinterlüftete Fassaden, geklebte Glasfassaden und punktgelagerte Fassaden.
Das Merkblatt wurde unter Federführung des VFF in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Flachglas (BF), dem Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, dem ift Institut für Fenstertechnik sowie den Unabhängigen Beratern für Fassadentechnik (UBF) erstellt.
Sinnvolle Ergänzung
Das neue Merkblatt V.05: 2007-01 ergänzt die vorliegenden Merkblätter des Verbandes im Glasbereich. Dazu gehören das thematisch verwandte Merkblatt über „Absturzsichernde Verglasung“ (V.01: 2003-06) sowie die Merkblätter „Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden“ (V.02: 2004-03), „Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen“ (V.03: 2004-09) und „Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau“ (V.04: 2005-10). |
Info
Leseprobe und Bezugsquelle
Das Merkblatt „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ hat einen Umfang von 22 Seiten und kann als Leseprobe unter https://window.de/ eingesehen werden. Es ist gegen eine Schutzgebühr von 9,50 Euro zzgl. Versandkostenpauschale bei der Geschäftsstelle des Verbandes über vff@window.de erhältlich. Verbandsmitglieder erhalten ein Exemplar des Merkblatts kostenlos. Alle fünf Merkblätter zur Verglasung können derzeit im Rahmen einer Sonderaktion im Set für 21,50 Euro zzgl. Versandkostenpauschale beim Verband bestellt werden.