_ Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist für alle Hersteller von Bauprodukten, die durch die BauPVO erfasst sind, eine unumgängliche Pflicht, die sich nicht durch privatrechtliche Vertragsbedingungen aufheben lässt. Für Hersteller von Fenstern und Außentüren gilt deshalb: Sie müssen ihre Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 14351-1:2006+A1:2010 bereitstellen. Diese Norm konkretisiert die Anforderungen der BauPVO im Detail.
Da ihre gesetzlichen Regelungen jedoch ebenso komplex wie umfangreich sind, ist die Umsetzung nicht immer einfach. Fenster- und Türenhersteller sollten sich daher unbedingt umfassend mit dem Thema beschäftigen und dafür Sorge tragen, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen in ihrem Betrieb in die tägliche Praxis integriert werden. Ist dies nicht der Fall, können zeitintensive Nachfragen oder gar Reklamationen seitens der Auftraggeber die Folge sein. Im ungünstigsten Fall drohen Kontrollbesuche – wenn nicht gar Strafen – durch die zuständigen Marktaufsichtsbehörden.
Welche Vergehen geahndet werden, ist länderspezifisch geregelt. In Deutschland beispielsweise werden in einer Art Bußgeldkatalog insgesamt achtzehn unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Den gesetzlichen Regelungen zuwider handelt u. a., wer die geforderte Leistungserklärung oder die CE-Kennzeichnung nicht, nicht den Anforderungen entsprechend oder aber nicht rechtzeitig erstellt.
Je nach Gewichtung des Verstoßes können hierfür Geldstrafen in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängt werden.
Für mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit
Die CE-Schulung im Rahmen von Siegenia Advance gibt Verarbeitern die nötige Rechtssicherheit: Hier werden wertvolle Handlungsleitfäden und Praxistipps vermittelt, deren Beachtung Probleme mit der Marktaufsicht bereits im Vorfeld ausschließen.
Ziel ist es, die Kompetenz der Schulungsteilnehmer in diesem Bereich zu steigern und so beste Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie den Markt nicht nur mit hervorragenden Produkten bedienen, sondern auch die Anforderungen der BauPVO an die Deklaration und Kennzeichnung ihrer Produkte erfüllen. Hiervon profitieren die Siegenia-Verarbeiter sowohl durch hohe Handlungssicherheit als auch durch eine rasche, effektive Umsetzung, die Zeit und Kosten sparen hilft.
Zu den Kunden, die bereits positive Erfahrungen mit der CE-Schulung gemacht haben, zählt auch die Koch GmbH & Co. KG aus Altenkirchen, ein Hersteller hochwertiger Fenster und Türen aus Holz.
Gerhard Koch, verantwortlich für den Bereich Technik und technische Dokumentation, erläutert: „Die Bauproduktenverordnung ist Gesetz und damit von kleinen Schreinereien ebenso einzuhalten wie von überregionalen Fensterherstellern. Allerdings ist es aufgrund der vielschichtigen Zusammenhänge recht schwierig, sich den Weg durch diese Bestimmungen alleine zu bahnen. Die CE-Schulung von Siegenia Advance hat uns in kompakter und ansprechend aufbereiteter Form mit allen wichtigen Einzelheiten vertraut gemacht – von der allgemeinen Zielsetzung der CE-Kennzeichnung bis zu konkreten Informationen, was angegeben werden kann bzw. muss. Das ist wesentlich einfacher, schneller und damit auch kostengünstiger, als sich dieses Wissen im Alleingang anzueignen. Als hilfreich habe ich auch den kleinen Teilnehmerkreis empfunden. Er hat dafür gesorgt, dass wir stets schnell auf den Punkt kommen konnten. Demjenigen, der bis dato in diese Richtung noch nichts unternommen hat, würde ich diese Veranstaltung wärmstens empfehlen.“ —