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Zweihorn

Naturtrend: Besser fürs Klima

Ab dem 1. Januar 2007 ist es nach der „ChemVOCFarbV“ verboten, bestimmte lösemittelhaltige Farben und Lacke sowie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung in Verkehr zu bringen. Zweck der Verordnung ist es, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen zu begrenzen, um die daraus resultierende Luftverschmutzung durch Bildung von bodennahem Ozon zu verringern. Die Marke Zweihorn bietet Schreinern und Tischlern im Hinblick auf die ChemVOCFarbV die Linie „Naturtrend“ mit folgenden Produktbereichen an: Naturprodukte, Wasserlacke und UV-Lacke. Diese neuen Produkte seien in der Trocknung schneller, die Oberflächen robuster und bezüglich der Naturrohstoffe auch unbedenklicher geworden, als ihre Vorfahren aus „alten“ Tagen. So beinhalten die „Naturtrend“-Produkte natürliche, nachwachsende Rohstoffe, die frei von allergieauslösenden Terpenen, wie Zitrusterpene und Balsamterpentinöl sind. Sie enthielten keine Giftstoffe und seien blei- und cadmiumfrei. Darüber hinaus sorgen geölte oder gewachste Oberflächen für ein gesundes Raumklima, da die Oberflächen die Luftfeuchtigkeit regulieren. Große Teile des „Naturtrend“-Sortimentes fallen nicht unter die ChemVOCFarbV. Die Produkte, die unter die neue Verordnung fallen, sind entweder lösemittelfrei oder unterschreiten den geforderten Grenzwert - auch nach 2010, versichert Zweihorn. Allergien und sensibles Umweltbewusstsein beim Verbraucher haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach natürlichen Oberflächen in den letzten Jahren stetig gestiegen ist.

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