Im Juni dieses Jahres initiierte die Ingenieursgesellschaft hhpberlin einen Arbeitskreis mit dem Ziel, ein Profil für einen „Fachbauleiter Brandschutz“ zu definieren. Nach der letzten Sitzung im November stehen nun die ersten Ergebnisse fest. Im Arbeitskreis einigte man sich auf einen Katalog von Grundleistungen, die ein „Fachbauleiter Brandschutz“ erbringen muss. Die Aufgaben orientieren sich an den Phasen 5 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ergänzend definierten die Fachleute einen Mindest-Inhalte-Katalog. Dieser konkretisiert den Umfang der zu erbringenden Grundleistungen, um sie eindeutig voneinander und von den Sonderleistungen abzugrenzen. Hier wird festgelegt, in welcher Form und in welchem Umfang die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie die Baugenehmigung (bezogen auf den Brandschutz) zu prüfen ist. Nähere Informationen zum derzeitigen Arbeitsstand, aktuellen Ergebnissen und Teilnehmern des Arbeitskreises finden sich unter „Aktuelles“ auf http://www.hhpberlin.com.