Am 08. Juni 2009 unterzeichnete die Geschäftsleitung von Warema und Arbeitnehmervertreter eine entsprechende Vereinbarung, die bei den Mitbestimmungsrechten der Belegschaft europaweit Maßstäbe setzt. Die zwischen der Geschäftsleitung und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) der Mitarbeiter verabschiedete Vereinbarung geht in vielen Punkten über gesetzliche Vorschriften hinaus. Der bisherige Aufsichtsrat der Warema Renkhoff GmbH hatte drei Mandate, eines davon für Arbeitnehmervertreter.
Diese Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat bleibt, doch verdoppelt sich die Zahl der Mandate mit der SE-Gründung von drei auf sechs, darunter zwei Arbeit-nehmervertreter. Bei weiterem Wachstum des Unternehmens erhöhen sich die Mandate des Aufsichtsrats auf neun. Dann kommt ein dritter Sitz für die Arbeitnehmervertreter hinzu, der von einem Mitarbeiter aus dem Ausland besetzt wird. In der Mitbestimmungsvereinbarung sind hierfür verbindliche Werte festgelegt – eine für europäische Aktiengesellschaften bislang einmalige Regelung. Ebenfalls einmalig: Die gesamte Belegschaft wählt die Mitarbeitervertreter in den Aufsichtsrat, auch ausländische Arbeitnehmer haben volles Stimmrecht.
Sozialer Dialog setzt Maßstäbe
Beispielhaft ist auch die Vereinbarung zum sozialen Dialog: In allen betriebsratslosen deutschen und ausländischen Einheiten führt die Unternehmensleitung einmal jährlich in Anwesenheit des Europa-Betriebsratsvorsitzenden eine Art Betriebsversammlung durch und steht dort Rede und Antwort. Diese Selbstverpflichtung ist im Vergleich zu anderen SE-Vereinbarungen neu und innovativ.
Walther Mann, IG Metall-Bevollmächtigter und Verhandlungspartner, betont die europaweite Bedeutung und Signalwirkung: „Trotz gegensätzlicher Interessenlage war das Kima der Verhandlungen von gegenseitiger Akzeptanz und Achtung geprägt. Gemeinsam haben wir eine weit über das Normalmaß hinausgehende Mitbestimmung erreicht und damit europaweit Geschichte geschrieben.“