Bisher sind Betriebe dazu verpflichtet, schon ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro die Umsatzsteuer bei Leistungsabschluss zu überweisen. Die Bundesregierung hebt rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Höchstgrenze zur Ist-Besteuerung auf 500.000 Euro an.
„Die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze erhöht die Liquidität bei kleinen und mittleren Betrieben deutlich. Häufig sind gerade sie besonders stark von einer sich verschlechternden Zahlungsmoral betroffen“, weiß Toni Gmyrek, Geschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.
Da die Ist-Besteuerung eine Ausnahme von der Soll-Besteuerung darstellt, müssen Betriebe den Wechsel bei ihrem Finanzamt beantragen.