Eine Glasbausteinwand zeigt einen trüben Belag, der – so die Behauptung der Klägerin – nur durch die nahe gelegene Baustelle verursacht werden konnte. Der Staub des Mischbindemittels sei herüber geweht worden und hätte die Scheiben verätzt. Hat sie Recht behalten?
Im vorliegenden Fall sollte der Glassachverständige klären, ob der beim Einbringen eines Mischbindemittels zur Verfestigung von Böden (auf Baustellen) entstandene Staub Glasschäden angerichtet hat? Gegen den Bauhandwerker, der diese Arbeiten durchgeführt hatte, klagte eine Nachbarin, da sich der Staub des ätzenden Bindemittels in die Oberfläche ihrer Glassteinwand eingefressen habe. Zur Schadensbeseitigung sei ein vollständiger Austausch der Glasbausteine erforderlich, die Kosten: 4988,- Euro.
Klärung beim Ortstermin
(...) Beim Ortstermin schilderte die Klägerin, dass die Bodenverfestigungsarbeiten auf der etwa 100 m entfernten Baustelle durchgeführt worden seien. Sie bemerkte an Ihrem Küchenfenster und im gesamten Umfeld ihres Wohnhauses erheblichen weißlichen Staubbefall und meldete dies am Tag darauf dem Grundstückseigentümer. Dieser ließ daraufhin Reinigungsarbeiten durch einen Fensterreiniger durchführen. Alle Fensterscheiben wurden rückstandslos gereinigt.
Auf den 40 Jahren alten Glasbausteinen verblieb trotz mehrerer Reinigungsversuche ein trüber Belag auf der Außenoberfläche. Der Belag sei bei Sonnenschein deutlich sichtbar und vor dem Schadenstag nicht vorhanden gewesen. (...)
Bei Besichtigung der Glasscheiben und Glasbausteine an den Nachbargebäuden konnte der Sachverständige keine Beläge feststellen. Die Glasbausteine am linken Nachbargebäude seien nach Aussage der Klägerin 20 Jahre alt. (...)
Die Glasbausteine sind 22 Jahre älter als die Isolierglasscheiben und aufgrund der alterbedingten Verwitterung ist davon auszugehen, dass die Eintrübungen schon vor dem Schadenstag vorhanden waren. Der Frage des Anwalts der Klägerin, ob eine Vorschädigung (Verwitterung) der 40 Jahre alten Glasbausteine einen verstärkenden Einfluss auf weitere Oberflächenangriffe habe, stimmte der Sachverständige zu. (...)
Das meint der Sachverständige
Nicht immer ist ein Handwerker Schuld, wenn Schäden an Glasscheiben, oder wie im vorliegenden Fall an Glasbausteinen, gemeldet werden. Es sind auch nicht immer aufwendige Untersuchungen notwendig, um die Fragen des Gerichts zu beantworten.
Allein die Schilderung des Herganges und die Feststellungen des vermeintlichen Schadensbildes lassen in manchen Fällen Schlussfolgerungen zur Beantwortung der Fragestellung zu. (...)
Tipp der Redaktion: Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Dezemberausgabe der GLASWELT, die am 03. Dezember 2010 erscheint.
Der Autor: Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Chmieleck ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Glastechnik und Glasanwendung. (IGA Institut für Glas-Anwendung, Tel. (0 23 02) 7 53 83, iga@chmieleck.de, www.iga-chmieleck.de)