Zusammen mit dem ift Rosenheim hat die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V eine praktikable Regelung zur Erstprüfung von Holzfenstern für die CE-Kennzeichnung erarbeitet. Die Holzfensterhersteller können sich die Ergebnisse der Erstprüfung für die CE-Kennzeichnung häufig nicht von ihren Systemhäusern übertragen lassen, wie dies für die Hersteller von Kunststoff- und Metallfenstern möglich ist. Mit dem gemeinsamen Verfahren von Gütegemeinschaft und ift wird den Herstellern jetzt ein vergleichbarer Weg eröffnet, der bereits auf einem Workshop zur Systembeschreibung im April vorgestellt und in der Praxis eingeübt wurde. „Am 1. Februar hat die Koexistenzphase zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Haustüren begonnen. Mit unseren Regelungen zur Erstellung von Systembeschreibung und Eignungsnachweis können auch die Holzfensterhersteller der RAL-Gütegemeinschaft ein vereinfachtes Verfahren der Erstprüfung anwenden“, erklärte Ulrich Tschorn, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren. Der vereinfachte Weg zur CE-Deklaration für Holzfensterhersteller sei Teil der neuen Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft. „Über die gesetzlichen CE-Anforderungen hinaus werden mit dem RAL-Gütezeichen allerdings noch weitere, gütebestimmende Merkmale unserer Produkte bescheinigt“, erklärt Tschorn.
VFF