Als wichtige Bestandteile von Gebäuden werden Rettungswege in § 33 der Musterbauordnung genau definiert. Erwähnt wird dabei auch, dass zur Erhöhung der Sicherheit neben dem zwingend baulich vorhandenen Rettungsweg ein zweiter, über Rettungsgeräte der Feuerwehr zugänglicher Weg verfügbar sein muss...