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Alle Artikel zum Thema Urteil

© Foto: OLG Braunschweig
Wettbewerbswidrige Werbung am OLG Braunschweig erfolgreich unterbunden

Nicht-R+S-Betrieb erfolgreich abgemahnt

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In einem Streitfall wegen wettbewerbswidrige Werbung eines nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Rollladen- und Sonnenschutztechnikers hat der gerade neu gewählte Obermeister der R+S Innung Niedersachsen Bremen, Matthias Gunkel bereits im Sommer einen rechtsgültigen Beschluss erringen können...

© Wolf-Dietrich Chmieleck
Aus der Gutachterpraxis

Glasbruch: Vorsicht vor zu schnellem Urteil

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Wenn es zum Glasbruch kommt, ist die scheinbar offensichtliche Ursache nicht immer der wahre Grund. Das zeigt der vorliegende Gutachterfall, bei dem eine VSG-Scheibe gebrochen war. Lesen Sie, was der Gutachter letztendlich herausgefunden hat.

Nickelsulfid-Bruch

BGH revidiert früheres Urteil

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Ein BGH-Urteil vom 08.05.2014 zu ESG-H wird zum Revisionsurteil der bekannten sehr konträr diskutierten früheren Entscheidung zu Nickelsulfid-Einschlüssen des OLG Düsseldorf. Dazu BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs: „Das Urteil birgt für uns neue Aspekte – so wird festgestellt, dass der...

ESG-Nickelsulfid-Bruch: BGH revidiert früheres Urteil

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Kann die Branche aufatmen? Das BGH-Urteil vom 08.05.2014 zu ESG-H wird zum Revisionsurteil der bekannten und vielfach sehr konträr diskutierten früheren Entscheidung des OLG Düsseldorf zu Nickelsulfid-Einschlüssen bei Fassadengläsern.

News

ESG-Nickelsulfid-Bruch: Kann die Branche aufatmen? BGH revidiert früheres Urteil

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Das BGH-Urteil vom 08.05.2014 zu ESG-H wird zum Revisionsurteil der bekannten und vielfach sehr konträr diskutierten früheren Entscheidung des OLG Düsseldorf zu Nickelsulfid-Einschlüssen bei Fassadengläsern.

© Klaus und Brigitte Hiemer

Interessantes Urteil: Mieter haben ein Recht auf Sonnenschutz

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Klare Worte hat das Amtsgericht München in seinem rechtskräftigen Urteilsspruch (AZ 411 C 4836/13) zu der Klage eines Mieters gefunden, der eine Markise anbringen wollte, aber nicht durfte. “Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ist ein solcher Schutz durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend, besteht der Anspruch auf Anbringen einer Markise“, so das Münchener Amtsgericht.

Das besondere Urteil

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Unklare Ausschreibung, Informationspflicht, Den Sturm ins Haus eingeladen

Rechtsexperten informieren

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Juristische Tips und wichtige Urteile