Jeder Handwerker weiß um die Bedeutung des Begriffs „Abnahme“. Aber nicht jeder nimmt es damit so genau. Dass kann aber dazu führen, dass im schlimmsten Fall gar kein Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung besteht. Im Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Abnahme.