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Alle Artikel zum Thema Service: Recht

Service: Recht

Minderwert trotz Reparatur

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Klar ist: Mängel am Bau müssen nachgebessert werden. Aber: Wenn das Haus durch den Mangel schlechter im Wert da steht, muss der Bauunternehmer auch diesen (merkantilen) Minderwert ersetzen.

© Daniel Mund / GLASWELT
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SOKA Bau und Tischlerhandwerk “Ungereimte Ungerechtigkeiten“

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Sozialkasse Bau ein Bürokratiemonstrum? Heinz-Josef Kemmerling kennt sich als Justiziar im Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen aus im Bauhandwerk. Seine Meinung zur Soka-Bau: „Eine eher unsoziale Sozialkasse.“

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Handwerkerrechnung: So kommen Sie an IHR Geld

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Handwerkerleistungen werden oft beanstandet, Rechnungen nicht oder nur mit Abzug bezahlt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt dazu einigeeinschlägige Gerichtsurteile vor.

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Nicht vergessen: Zahlungsansprüche können zum 31.12.2010 verjähren!

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Das Jahr geht zu Ende, und wer jetzt nicht rechtzeitig seine (älteren) Ausstände einfordert, läuft Gefahr, leer auszugehen, wenn die Ansprüche verjähren. Der Rechtsanwalt und GLASWELT-Autor Dr. Achim Mundt hat für Sie wichtige Punkte zusammengefasst, damit Sie noch rechtzeitig an Ihr Geld kommen.

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Stichwort des Monats: Schadenersatz bei Baumängeln

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Bundesgerichtshof sorgt für klare Verhältnisse: Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten ist nicht ersatzfähig.

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Wer haftet bei thermischem Glasbruch?

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Thermische Belastungen die zum Glasbruch führen, können verschiedene Ursachen haben. Oft ist es ein Zusammenwirken mehrerer Umstände, wie Klima, die Größe und Form der Gläser, Absorptionsgrad und Glasaufbau sowie die Einbausituation und die zu verwendenden Materialien. Aber wer zahlt, wenn das Glas bricht?

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Wissenswertes rund um das gesetzliche Mahnverfahren

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Ist ein Auftrag erfolgreich erledigt, stellt der Unternehmer eine Rechnung. Doch was tun, wenn trotzdem kein Geld kommt? Welche Möglichkeiten Unternehmer in dieser Situation haben, doch noch an ihr wohlverdientes Geld zu kommen, beschreibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

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Vergaberecht modernisiert:
Welche Vorteile ergeben sich?

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Am 13.02.2009 hat der Bundesrat der Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Das Vergaberecht würde dadurch vereinfacht und mittelstandsfreundlicher. Gleichzeitig sollen vermehrt Bauaufträge vergeben werden.
Wie auch Sie von der Vereinfachung des Vergaberechtes profitieren, lesen Sie hier...

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Achtung! Forderungen können zum Ende des Jahres verjähren!

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Forderungen aus Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen verjähren zwar auch wie im Werkvertragesrecht in drei Jahren zum Jahresende. Aber: Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Deshalb jetzt beachten: Wenn noch Forderungen aus Kaufverträgen oder Werklieferungsverträgen aus 2005 vorliegen, verjähren diese Forderungen zum 31.12.2008.

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Mehr Durchblick im Vertragswerk

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Aufpassen beim Fensterauftrag: Gerade eben haben Sie den großen Auftrag über Fenster erhalten. Haben Sie sich in der Freude über das Geschäft auch Gedanken darüber gemacht, was für eine Art Vertrag dies überhaupt ist? Im Konfliktfall jedenfalls hat die Vertragsart eine ganz besondere Bedeutung.