Im Falle eines Brandes müssen Menschen und Tiere aus einem Gebäude gerettet werden können, zudem müssen „wirksame Löscharbeiten möglich“ sein – so lauten zwei wichtige Schutzziele des baulichen Brandschutzes laut § 14 MBO. Aus diesem Grund sind zwingend Flucht- bzw. Rettungswege einzuplanen. Welche konkreten Anforderungen sich daraus für Fluchttüren ergeben, darüber haben wir mit dem Experten Carsten Willmann gesprochen.
Vorschriften rücken schon in der Planungsphase immer mehr in den Vordergrund. Das gilt besonders deutlich für den Bereich des Brandschutzes und den damit verbundenen Anforderungen bei Sonnenschutz in Rettungswegen. Die Industrie als Hersteller hat diese Forderungen erkannt und bietet schon lange Notraff-Systeme für die Raffstoren an. Jetzt rückt auch der Rollladen mehr und mehr in den Fokus.
Nach der Pressemitteilung in der Ausgabe 07/2105 in der Glaswelt hat sich viel getan zum Thema zweiter Rettungsweg. Die Nachfragen seitens Brandschutzbeauftragten, Brandschutzplanern, Architekten, Wohnungsbaugesellschaften und auch Endkunden nehmen stetig zu, da keine klare Regelung zum Rollladen / Sonnenschutz in Verbindung mit dem 2. Rettungsweg definiert ist.