Wenn eine Handwerkerleistung Mängel aufweist, muss der betroffenen Firma die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Doch wie viel Zeit steht einem Unternehmen dafür zu?
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 14.11.2017 (VII ZR 65/14) bestätigt, dass bei Bauvorhaben die Einhaltung der anerkennten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich ist. Auch, wenn diese sich nach Vertragsschluss geändert haben.