Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der europäische Gesetzgeber die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelockert. Die entsprechende EU-Richtlinie muss Deutschland bis April 2016 in das nationale Recht integrieren. Doch der kürzlich vorgestellte Regierungsentwurf ruft Kritiker auf den Plan.
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