Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat am 30. Juni angekündigt, dass sie die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn an drei essentiellen Punkten ändern will, um die Handhabung zu vereinfachen. Die Senkung der Grenze auf 2000 Euro wird dabei eine wesentliche Entlastung für die Arbeitgeber sein.
Die Einführung des Mindestlohngesetzes durch die Bundesregierung ist im Handwerk umstritten. Was das neue Gesetz im Detail für die Betriebe bedeutet, erläutert Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Das neue Mindestlohngesetz sorgt mit seinen formalen Anforderungen zum Teil für Unsicherheit in den Handwerksbetrieben. Mit drei verschiedenen Beratungsangeboten (Webinar und Fragestunden) gibt die Handwerkskammer Region Stuttgart den Betrieben die Möglichkeit, sich einen besseren Überblick zu verschaffen, aber auch ganz individuelle Fragen zu stellen.
Jetzt ist es amtlich: Das Bundesarbeitsministerium hat dem ZDH mitgeteilt, dass alle Schreiner/Tischler den Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten nachkommen müssen. Dies betrifft alle Arbeitnehmer — also gewerbliche Mitarbeiter, Angestellte bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.958 € und alle geringfügig Beschäftigten.
Seit diesem Jahr gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Probleme schafft der Paragraph 17 in dem neuen Gesetz, mit dem nicht nur die Arbeitszeiten von Geringverdienern zukünftig genau dokumentiert werden müssen. Zusätzlich sind Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesarbeitsministerium die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die SOKA-Bau betreffen. Und das kritisiert...
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die Soka-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk.
Mit dem “Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die Soka-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk.