In der Glas- und Fensterbranche wird bei der Bewertung von Mängeln und Schäden häufig die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen“ herangezogen. Hier die Einschätzung des Sachverständigenarbeitskreises Glas (SAK Glas), ob die Richtlinie gegenüber Endkunden als Maßstab zulässig ist.