Die Nutzung von Rollläden und Sonnenschutz im Winter ist immer wieder ein Streitthema, wenn es zu Beschädigungen kommt. Der Kunde wird dann gebeten in seine Bedienungsanleitung zu schauen, und eine Abwicklung des Schadens auf Garantie etc. vom Fachhändler mit dem Verweis auf eine Fehlbedienung abgewiegelt. Ist es in der Praxis denn wirklich so einfach?