Oberstes Ziel bei der Brandbekämpfung ist die schnelle Rettung oder Flucht von Menschen aus Gebäuden. Natürlich dürfen auch die Löscharbeiten nicht unnötig behindert werden. Nach der Definition von Rettungswegen in §33 der Musterbauordnung (MBO) müssen in jedem Geschoss mindestens zwei, voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein. Gerade für den ersten Rettungsweg gelten deshalb hohe Anforderungen an den Sonnenschutz.