Die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte in Großbritannien wurde kürzlich verlängert. Dies ist eine wichtige Entscheidung für die Industrie, die mit vielen Herausforderungen im Bereich der Konformitätsbewertung konfrontiert ist.
Laut den britischen Behörden gilt nun eine neue Regelung für die Verwendung von Nachweisen, die von notifizierten EU-Stellen vor dem 1. Januar 2023 als Basis für das UKCA-Zeichen für Produkte des AVCP-Systems 3 erstellt wurden (historische Daten). Hier die Details.
Prüfergebnisse einer EU-Prüfstelle, die bis zum 31.12.2022 ermittelt wurden, können als „historische Daten“ genutzt werden – Zusatzprüfungen für den britischen Markt würden dann entfallen. Nächstes Jahr sieht der Markteintritt für Great Britain dann deutlich schwieriger aus.
Ab 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich europäisches Ausland – das sollten Sie im Falle eines harten Brexit für zu exportierende Bauelemente wissen. Generell gilt es, Vorsicht walten zu lassen bei der Verwendung britischer Produkte.
In unserer letzten Ausgabe (07/2020) haben wir darüber berichtet, was mit dem CE-Kennzeichen passiert, wenn das Vereinte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU ist. Dabei wurde auf eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020 verwiesen. Jetzt gibt es allerdings dazu ein wichtiges Update:
Die Vereinbarung...
Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU. Auch wenn in der Übergangszeit bis zum 31.12.2020 das meiste unverändert bleibt, gibt es Aspekte, die für die Zeit danach beachtet werden sollten. Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den Rahmenbedingungen und den Konsequenzen beschäftigen, falls es zum „No-Deal-Austritt“ kommt.
Für den Fenster- und Türenmarkt und damit auch für das Geschäft exportorientierter Hersteller erwartet der Vorstandsvorsitzende der Roto Frank AG Dr. Eckhard Keill kurzfristig keine starken Auswirkungen des drohenden EU-Austritts von Großbritannien. Hier erfahren Sie, welche Risiken er aber sieht.