Über vier Jahre hat der Neuordnungs-Marathon gedauert, bis nun ab dem 1. August 2016 die neue Ausbildungsordnung mit überarbeiteten Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen für Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/innen gültig wird. Die Gesellenprüfung wird künftig in zwei Teilen abgenommen, am Ende des zweiten Ausbildungsjahres und zum Ende der dreijährigen Lehrzeit. Damit sollen die Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe motiviert werden, wesentliche Grundfähigkeiten und -fertigkeiten nicht erst vor Ende der Ausbildung zu erwerben. Neben der Einführung der gestreckten Gesellenprüfung wurde auch ein eigener Prüfungsbereich „Antriebs- und Steuerungstechnik“ ergänzt, der eine eingehende Prüfung elektrotechnischer Fertigkeiten und Kenntnisse beinhalten soll. Mit der seperaten Benotung soll den Betrieben die Einstellung qualifizierter Elektrofachkräfte erleichtert werden.