_ Die polizeiliche Kriminalstatistik [1] weist eine erneute Steigerung der Einbruchsdelikte im letzten Jahr von +3,7 Prozent auf 149 500 Fälle sowie einen Anstieg des „Tageswohnungseinbruchs“ (+5,8 % auf 64 754 Fälle) aus. Auch die Medien berichten täglich über die finanziellen, gesellschaftlichen und psychologischen Folgen von Einbrüchen. Die Kölner Studie [2] zeigt, dass der Einbruch bei EFH zu 80 Prozent über ebenerdige Terrassen- bzw. Balkontüren und Fenster und 75 Prozent der Einbrüche über das einfache Aufhebeln von Türen und Fenstern erfolgt. Die medienwirksame Darstellung von Aufbohrversuchen und das „Picken“ der Schließzylinder sind hingegen selten.
Es zeigt sich auch, dass einbruchhemmende Maßnahmen in 43 Prozent der Fälle wirksam sind, weil der Einbruch abgebrochen wird. Die Informationen und Angebote zur Verbesserung des Einbruchschutzes sind vielfältig und leider auch widersprüchlich, obwohl die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen (KPK) professionelle und kostenlose Unterstützung bieten.
Die politisch diskutierte, verpflichtende Einführung einbruchhemmender Bauelemente („holländische Modell“) wurde zwar abgelehnt; aber die Nachfrage nach WK- bzw. RC-Elementen verzeichnet eine steigende Tendenz. Es werden immer häufiger Nachrüstprodukte angeboten – sogar schon in Discountern – die meistens über keine Nachweise verfügen und dann von fragwürdigem Nutzen sind.
Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht und deshalb sprechen Fachleute auch immer nur von Einbruchhemmung. Das Prinzip folgt dabei dem Täterverhalten, der Angst vor Entdeckung hat, mit zunehmender Zeit nervös wird und dann den Einbruch abbricht.
Das System der Einbruchhemmung wirkt wie eine Kette und ist immer nur so gut, wie das schwächste Glied. Deshalb beginnt die Einbruchhemmung bereits bei der Gebäudeplanung. Nicht einsehbare Bereiche (Kellereingänge, Terrassen, Türen in Nischen etc.) sind des Einbrechers liebster Ort und sollten bereits bei der Planung vermieden werden.
Aus diesem Grund beginnt die Planung von einbruchhemmenden Bauteilen schon mit der Dimensionierung der Außen- oder Wohnungstrennwände. Kritisch ist der Einbau von einbruchhemmenden Elementen in Wände mit hochwärmedämmenden, sehr porösen Steinen. Wenn die Mindestanforderungen und die benötigte Druckfestigkeit nicht erreicht werden, kann auch keine einbruchhemmende Wirkung erzielt werden. Die Hersteller arbeiten an praktikablen Lösungen mit entsprechenden Prüfnachweisen, um diese Lücke zu schließen.
Anforderungen
Die Einbruchhemmung von Fenstern und Außentüren ist im Absatz 4.23 der Produktnorm EN 14351-1 geregelt und verweist für die Prüfung und Klassifizierung der Widerstandsklassen auf die Normenreihen EN 1627 bis EN 1630, die auch Vorhangfassaden und Gitterelemente umfasst. Sie gilt aber nicht für Tore, Schlupftüren in Toren und Schranken, die in den Geltungsbereich von EN 13241-1 fallen. DIN EN 1627 bietet sechs Klassifizierungsmöglichkeiten für einbruchhemmende Fenster, Türen, Rollläden und sonstige Abschlüsse.
Die unterschiedlichen Widerstandsklassen werden einer gemäß Norm zu erwartenden Täterbeschreibung und Widerstandszeit mit entsprechenden Werkzeugen gegenübergestellt. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist die Widerstandsklasse RC 2 nahezu zum Standard geworden und höhere Widerstandsklassen sind keine Rarität mehr.
Nachweise, Prüfung und Zertifizierung
Die Einbruchprüfung teilt sich in drei Bereiche auf und umfasst eine statische Lastprüfung, eine dynamische Lastprüfung und den manuellen Angriff. Bei den Hunderten am ift Rosenheim durchgeführten Prüfungen hat sich gezeigt, dass die Prüfkörper im Allgemeinen die ersten beiden Teilprüfungen bestehen und die manuelle Prüfung die ausschlaggebenden Ergebnisse bringt. Bei dieser Prüfung wird ein realistischer Einbruchversuch durchgeführt (Werkzeugangriff), der sich an dem Verhalten professioneller Einbrecher orientiert und mit einem je nach Widerstandsklasse definierten Werkzeugsatz erfolgt. In einer Vorprüfung ermittelt der Prüfer die Schwachstellen am Element, die dann in der Hauptprüfung gezielt „angegriffen“ werden. Ausschlaggebend ist hier die Zeit, die der Prüfer bis zum Aufbringen der Tür oder des Fensters benötigt. Je nach Widerstandszeit erfolgt dann die Einstufung des Bauelements in die zugehörige „Resistance Class (RC)“.
Produktzertifizierung
Die Herstellung und Produktion einbruchhemmender Fenster, Türen und sonstiger Abschlüsse erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Know-how. Dies reicht vom Anbieter der Bauteilkomponenten (Beschläge, Fensterprofile und Glas) über den Hersteller bis zum Monteur.
Spricht man über Sicherungstechnik, die Einbrüche verhindert hat, muss man auch auf das „Versagen“ dieser Technik aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung achten. Beispielsweise wurden Pilzkopfverriegelungen überwunden, weil diese mit einer unzureichenden Anzahl von Pilzkopfzapfen versehen oder falsch montiert waren.
Produkte und Hersteller von hoher Qualität können sich deshalb auch zertifizieren lassen und werden regelmäßig durch eine hierfür autorisierte Prüfstelle überwacht. Zertifizierte Produkte sind an einem Kennzeichnungsschild erkennbar, das wichtige Informationen enthält. Die zertifizierten Produkte, Hersteller und Montagebetriebe werden in die Herstellerlisten der Landeskriminalämter (KPK-Listen) aufgenommen, die bei ihrer kostenlosen Beratung von Planern und Bauherren auf die Hersteller und Errichter verweisen, die in den KPK-Listen genannt werden.
Konstruktive Grundlagen
Grundsätzlich gilt bei der Konstruktion von einbruchhemmenden Bauteilen, dass die gesamte Sicherheitskette geschlossen sein muss. Das heißt, von der Befestigung in der Wand, über Material und Falzausbildung, eine geeignete Schlossauswahl und -befestigung sowie die Beschlagauswahl bis zur eingesetzten Verglasung muss jedes Detail auf die Forderungen der Einbruchhemmung abgestimmt werden.
Hier ergibt sich oft ein „Spagat“ zwischen Design und Eigenschaften wie Wärme- oder Schallschutz, beispielsweise durch verdeckte Beschläge oder schmale Profile. Aktuelle erfolgreiche Prüfungen zeigen aber, dass Sicherheit und die architektonischen und energetischen Anforderungen erfüllt werden können. Einbruchhemmende Fenster benötigen aufgrund der angriffhemmenden Gläser mit größeren Glasdicken auch größere Profilquerschnitte. Von der Beschlagindustrie werden Beschläge für die verschiedenen Widerstandsklassen einbruchhemmender Fenster angeboten. Die in den Montageanleitungen der Beschlaghersteller gemachten Vorgaben beinhalten Angaben zur Verschraubung und Montage. Wichtig ist auch die Anbringung und die Nutzung abschließbarer Fenstergriffe, um ein Öffnen nach einem lokalen Durchbruch durch das Glas zu vermeiden.
Fenster- und Türelemente im Bestand können auch durch Beschläge nach DIN 18104-1 für Aufschraubsicherungen und DIN 18104-2 für verdeckt liegende Beschläge nachgerüstet werden. Hiermit lassen sich Bauelemente mit Standardbeschlägen sicherheitsmäßig verbessern. Zwar lässt sich durch eine Nachrüstung keine geprüfte Widerstandsklasse mehr erreichen, aber dennoch ein guter Widerstand gegen Gelegenheitstäter erzielen.
Wichtig sind eine fachkundige Beratung, die Verwendung von geprüften und zertifizierten Nachrüstprodukten sowie die Montage durch geschulte und zertifizierte Fachbetriebe, die auch in der KPK-Liste aufgeführt sind.
Verwendung von Glas
Je nach angestrebter Widerstandsklasse stellt die EN 1627 Anforderungen an die Verglasung. Die für einbruchhemmende Bauteile erforderlichen Verglasungen werden in EN 356 geregelt. Die EN 1627 erlaubt eine Einteilung der Widerstandsklasse RC 2 in zwei unterschiedliche Klassen. Der Zusatz „N“ bei den Widerstandsklassen „RC 1 N“ sowie bei „RC 2 N“ steht für „nationale Anforderung“. In Deutschland ist in der Klasse RC 2 N, die einen Grundschutz gegen Hebelwerkzeug aufweist, der Einsatz von Normalglas ohne angriffhemmende Eigenschaften möglich.
Dies ist eine kostengünstige Möglichkeit, den Einbruchschutz wirksam zu verbessern. Wesentlich ist das Einbringen einer zusätzlichen Distanzverklotzung zwischen Glas und Flügel sowie zwischen Mauerwerk und Blendrahmen an allen Verriegelungsstellen. Ein positiver Nebeneffekt von Sicherheitsglas ergibt sich auch, wenn das eingesetzte Sicherheitsglas (z. B. Klasse P4 A) innen angebracht wird. Dadurch wird innen die Verletzungsgefahr durch Glasbruch für Kinder reduziert und auf der Außenseite für den Einbrecher erhöht.
Die Sicherung von Ausfachungen (Glas und Paneelen) auf der Angriffsseite kann durch eingeschraubte Metallwinkel erfolgen. Diese verhindern, dass der Überschlag abgerissen und die Füllung ausgebaut wird. Wichtig ist eine versetzte Anordnung der Schrauben. Werden die eingesetzten Stahlprofile als verschweißte Eckwinkel ausgebildet, wird zusätzlich die Rahmenverbindung ausgesteift. Die Sicherung der Glasanbindung auf der Innenseite kann auch durch Verklebung der Scheiben zum Glasfalzgrund oder durch Verschraubung der Glashalteleisten erfolgen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Entlüftung des Glasfalzes vollständig erhalten bleibt.
Montage einbruchhemmender Fenster und Türen
Bei der Montage von geprüften einbruchhemmenden Fenstern und Fassaden sind die Vorgaben der Montageanleitung zu beachten.
In dieser wird festgelegt, mit welchen Montagemitteln und Abständen die Elemente befestigt werden müssen und welche Bereiche (Verriegelungs- und Bandpunkte) des Bauteils eine besonders starre Befestigung (druckfeste Hinterfütterung) zum Mauerwerk benötigen, um die auftretenden Kräfte über die Befestigung in die Außenwand zu übertragen. Diese verhindert ein Auslenken zwischen Blend- und Flügelrahmen und somit ein Aushebeln der Beschläge. Bei großen Elementen (z. B. Fensterbändern) können Probleme durch eine Begrenzung der Wärmedehnung im Bauanschlussbereich auftreten. Dies ist im Einzelfall bei der Planung und Konstruktion zu berücksichtigen. —
Literatur
[1] Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland – Jahrbuch 2013; Bundeskriminalamt Wiesbaden
[2] Kölner Studie 2011 – Modus operandi beim Wohnungseinbruch; Polizeipräsidium Köln