_ Bei Bei Planung und Bau öffentlicher Gebäude wird häufig mit spitzer Feder kalkuliert. Andernfalls würde so manches Projekt nicht umgesetzt. Das darf jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Und dass Nachbessern in der Regel teurer wird als eine direkte Umsetzung, weiß auch jeder. Ihre Ansichten zum Thema Sicherheit im öffentlichen Gebäude geben Wolfgang Grob und Alexander Dupp hier preis.
Riesenpreisdruck bei den Betrieben
Grob ist nicht nur geschäftsführender Gesellschafter eines Facherrichterbetriebes für Sicherheitstechnik (www.wss-security.de) in Mülheim an der Ruhr, er ist auch Vorstand der Gesellschaft der sicherheitstechnischen Wirtschaft in NRW (www.gsw-nrw.de). Dupp ist ein international aktiver Sachverständiger für den Bereich Fenster, Türen, Tore, Rollläden sowie Sonnen- und Insektenschutz und wird auf der Errichterliste mechanische Sicherungseinheiten in Rheinland-Pfalz und Hessen geführt.
Zunächst bemängelte Dupp einmal die gängige Praxis, dass öffentliche Gebäude durch die öffentliche Ausschreibung für „einen Riesenpreisdruck“ bei den Betrieben sorgen, denn „meist soll ja der günstigste Anbieter genommen werden.“ Das rechne sich meist maximal kurzfristig. „Häufig kommen da zweifelhafte Unternehmen mit nicht korrekter Gewerksausübung zum Zug, denen die fachliche Kompetenz einfach fehlt. Das später nachzuarbeiten wird deutlich teurer“, so Dupp, der ganz klar empfiehlt: „Fachliche Kompetenz sollte geprüft werden.“
Dass dabei häufig auch die Entscheider in den Ämtern und Behörden nicht die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen haben, um die richtige Entscheidung zu treffen, ist wohl ein Grund, dürfe aber keine Entschuldigung sein. Denn, so verweist Dupp, in der Landesbauordnung sei festgehalten, dass der Verfasser einer Ausschreibung mit fehlender Sachkunde einen Fachkundigen zu Rate ziehen soll. „Das ist meistens der Grund für die nachträgliche Verteuerung verschiedenster Bauprojekte“, ergänzt Grob. Es sei klar, dass öffentlich häufig mit spitzer Feder kalkuliert werde, allein schon, um ein Bauprojekt durchzubekommen. Eine kleine Verteuerung sei somit nachvollziehbar, aber keine, die ein Vielfaches der Ursprungskalkulation ausmachen.
Doch was ist zwingend erforderlich, um ein öffentliches Gebäude auch sicher zu machen? Eine richtig konkrete Antwort gibt es nicht, dazu ist das Thema offensichtlich zu komplex. Zudem erfordern unterschiedliche Gebäude unterschiedliche Sicherheitsaspekte. Immerhin ein paar Grundsätzlichkeiten geben die beiden Sicherheitsprofis preis.
„Es gibt immer viele Bereiche, die in einem öffentlichen Gebäude frei zugängig sind“, weist Grob auf eine Schwierigkeit der Planung hin. Oft seien es dies auch einzelne Räume, die besonders gesichert werden sollten, zum Beispiel Archive. „Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass ich mit den Einrichtungen flexibel bin“, sagt er, und nennt als Beispiel Schließzylinder. Er setze gerade bei Gebäuden mit vielen Türen auf flexible, in den Maßen veränderbare Zylinder. „Bei einigen hundert Zylindern in einem Gebäude kann ich davon ausgehen, dass im Jahr mehrere verändert werden.“
Wichtig sei ein vernünftiges Zutrittskontrollsystem, das in einem öffentlichen Gebäude wenigstens die besonders zu sichernden Bereiche überwache. „Mit solch einem System können zudem die Mitarbeiter in gewissem Maße überwacht werden und man kann nachvollziehen, wer zuletzt in welchem Raum war. Dazu kommt ja auch eine gewisse Abschrecksituation, da die Mitarbeiter wissen, das sie kontrollierbar sind.“ Ein besonderes System kann und will Grob nicht empfehlen. Seiner Meinung nach sind „die Systeme, die auf dem Markt sind im Prinzip alle gut. Man muss halt analysieren, was genau man möchte.“
Bewegungsmelder gehört dazu
Bei Einbruchmeldeanlagen, die neben den üblichen Sicherungen wie einbruchhemmenden Fenstern und Türen im öffentlichen Gebäude installiert sein sollten, legt Grob Wert darauf, dass sie mit einem Bewegungsmelder ausgestattet sind – egal ob in einer Verwaltung oder in einer Schule. „Es gibt auch Räume, die tagsüber überwacht werden sollten, selbst in Schulen. Wenn da zum Beispiel 50 Computer in einem Raum stehen …“, meint der Sicherheitsprofi.
Bei Brandmeldeanlagen seien verschiedene Sachen wichtig, unter anderem auch die Brand- und Rauchschutztüren. Doch das werde ja grundsätzlich über Bauvorschriften geregelt. Ein unumgängliches Muss für Grob ist allerdings der Einsatz VdS geprüfter Produkte. „Wir schmeißen derzeit in diversen Kindergärten Rauchwarnmelder raus, die ständig Fehlalarme auslösten“, berichtet er, „die sind alle nicht VdS geprüft.“ Die neue Anlage, die dort installiert wird, zeigt der Kindergartenleitung auch gleich an, aus welchem Raum der Rauch kommt. Solche Mängel bräuchten nicht nachgearbeitet zu werden, wenn seitens der Behörden fachlich sauber geplant würde. Die Frage, die sich Grob und Dupp unisono stellen: „Warum haben Behörden, Städte oder Länder keine Sicherheitsbeamten? Echte Fachleute, die sich um die bauliche Sicherheit kümmern, und zwar bereits bei der Planung?“ —
GSW NRW e.V.
Die Gesellschaft der sicherheitstechnischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen e. V. wurde im April 2005 als Interessenvertretung für Unternehmen der sicherheits- und wehrtechnischen Branche mit Sitz in Nordrhein-Westfalen gegründet. Sinkende Verteidigungsetats in Europa und ein rapide wachsender Markt für Innere Sicherheit – und dadurch bedingt eine veränderte Mitgliederstruktur – haben zu einer Neuausrichtung des Vereins geführt. Die Interessensgebiete wurden unter dem auch in der EU genutzten Schirm der „Secure Societies“ in den vier „Säulen“ „Öffentliche Sicherheit (Äußere Sicherheit und Innere Sicherheit)“, „Katastrophenvorsorge und -hilfe“, „IT/Cyber“ und „Rohstoffe/Energie“ zusammengefasst.