Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat die von der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. im Jahr 2012 aktualisierte RAL-GZ 607/9 anerkannt. Diese Ausgabe ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 1989. Die neue Richtlinie bezieht sich, so die Gütegemeinschaft, unmittelbar auf die europäische Norm DIN EN 13126-3 – Beschläge für Türen und Fenstertüren, Teil 3 – Betätigungsgriffe: 2012-02. Während nach der europäischen Norm keine laufende Qualitätskontrolle gefordert ist, sieht die RAL-Richtlinie neben der Kontrolle der Fertigungsstätte und einer Erstprüfung, eine laufende Fremdüberwachung der Produkte durch eine neutral anerkannte Stelle vor. Nur so sei sichergestellt, dass das Qualitätsniveau dauerhaft gehalten wird, da die Fremdüberwachung auch eine strenge Kontrolle der Eigenüberwachung des Herstellers vorsieht. Die Gütegemeinschaft berichtet, dass in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Hersteller aus dem Ausland versucht hätten, die Qualitätskriterien der Richtlinie zu erfüllen – aber ein einmaliges Bestehen der Prüfungen reiche nicht aus, um auf Dauer die Berechtigung zur Kennzeichnung mit dem RAL-Gütezeichen zu erhalten.
Das Herzstück der RAL-GZ 607/9 sind generelle Anforderungen an Griffe und sofern zutreffend an deren Schutzwirkung. Auch Fenstergriffe ohne Schutzwirkung müssen der Dauerfunktionsklasse 3/180, also mindestens 10000 Zyklen im Dreh-Kipp-Modus entsprechen und eine Korrosionsbeständigkeit von Klasse 2 oder höher aufweisen, um das RAL-Gütezeichen zu erlangen. Fenstergriffe mit Schutzwirkung könnten künftig sehr markant bezeichnet werden, und zwar als RAL100 und RAL200 Fenstergriffe. Hiermit werde der direkte Hinweis geliefert, welche Schutzwirkung der Griff gegen Abdrehen oder Abreißen erfüllt (100 Nm oder 200 Nm). Zusätzlich werden auch Anforderungen an den Schließmechanismus gestellt.
Die in Europa ebenfalls eingeführte Klasse 1 mit einem Wert von nur 35 Nm wird in dieser RAL-Richtlinie nicht übernommen, da dieser Wert einfach zu erreichen ist und keinen ausreichenden Widerstand gegen Einbruchsversuche bietet. Erste erfolgreiche Prüfungen nach der neuen RAL-GZ wurden bereits vorgenommen.
Zudem hat im April die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. eine neue Richtlinie „Flügelbremsen für variable Drehstellung von Flügeln“ veröffentlicht, welche sich auch kostenlos im Downloadbereich herunterladen lässt.
Bei der neuen Richtlinie geht es um Informationen und verbindliche Anweisungen für Flügelbremsen, die über den Fenstergriff und den damit verbundenen Zentralverschluss angesteuert werden, und deren Verwendung in Dreh- und Drehkippflügeln.
Sie ist anzuwenden sowohl vom Hersteller der Flügelbremsen (Beschlaghersteller) als auch dem Hersteller der damit ausgestatteten Fenster (Hersteller von Fenster und Fenstertüren).
Unter folgendem Link lässt sich die FBDF-Richtlinie herunterladen:
https://www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/Richtlinien/